Bedarfsermittlung für Menschen mit Behinderung

Erfahren Sie, wie die Bedarfsermittlung beim LVR abläuft und wie wir Ihren individuellen Unterstützungsbedarf für Leistungen der Eingliederungshilfe ermitteln.

Ein Mann im Rollstuhl sitzt neben einer Frau, die ihm etwas auf dem Tablet zeigt. Auf dem Tisch liegen weitere Broschüren.

Bedarfsermittlung für Menschen mit Behinderung

Mit der Bedarfsermittlung finden wir gemeinsam heraus, welche Unterstützung Sie für ein selbstbestimmtes Leben benötigen. Ihre Wünsche, Ziele und Ihre persönliche Lebenssituation stehen dabei im Mittelpunkt.

Was ist eine Bedarfsermittlung?

Die Bedarfsermittlung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu Leistungen der Eingliederungshilfe.

Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir Ihre aktuelle Lebenssituation. Wir schauen darauf, was Ihnen wichtig ist, welche Ziele Sie erreichen möchten und welche Unterstützung Sie dafür benötigen.

Illustration einer Frau mit einem Fernglas. Vor ihr ein überdimensioniertes Blatt mit einem eingezeichneten Weg und Zwischenetappen.

Dabei betrachten wir verschiedene Lebensbereiche, zum Beispiel:

  • Wohnen

  • Arbeit und Beschäftigung

  • Bildung

  • Freizeit

  • soziale Kontakte

  • Gesundheit

  • Mobilität

Ihre Wünsche und Ziele stehen im Mittelpunkt des Gesprächs. So können wir gemeinsam passende Unterstützungsangebote planen.

So läuft die Bedarfsermittlung ab

1. Antrag stellen

Sie stellen einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe.

2. Gespräch vereinbaren

Eine Fachkraft vereinbart mit Ihnen einen Termin für die Bedarfsermittlung.

3. Persönliches Gespräch führen

Im Gespräch sprechen wir über Ihre Lebenssituation, Ihre Stärken, Ihre Wünsche und Ihre Ziele.

Sie können eine Vertrauensperson mitbringen. Das können zum Beispiel Angehörige, rechtliche Betreuer*innen oder andere unterstützende Personen sein.

4. Unterstützungsbedarf ermitteln

Gemeinsam halten wir fest, welche Unterstützung Sie benötigen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

5. Leistungen planen

Auf Grundlage der Bedarfsermittlung entscheiden wir über geeignete Leistungen der Eingliederungshilfe.

Das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW

Für die Bedarfsermittlung nutzen wir in Nordrhein-Westfalen das Bedarfsermittlungsinstrument Nordrhein-Westfalen (BEI_NRW).

BEI_NRW hilft dabei, den individuellen Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderung einheitlich und nachvollziehbar zu erfassen.

Im Mittelpunkt stehen dabei:

  • Ihre Wünsche und Ziele

  • Ihre Fähigkeiten und Stärken

  • Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

  • mögliche Barrieren in Ihrem Alltag

So stellen wir sicher, dass die geplanten Leistungen zu Ihrer persönlichen Situation passen.

Darauf können Sie sich vorbereiten

Überlegen Sie vor dem Gespräch:

  • Was gelingt Ihnen bereits gut?

  • Wo wünschen Sie sich Unterstützung?

  • Welche Ziele möchten Sie erreichen?

  • Was ist Ihnen für Ihr Leben besonders wichtig?

Notieren Sie sich gerne Fragen oder Themen, die Sie ansprechen möchten.

Illustration einer lächelnden Person, die mit einem Stift auf ein Blatt Papier schreibt.

Wer kann Sie unterstützen?

Sie müssen die Bedarfsermittlung nicht allein durchführen.

Folgende Personen können Sie begleiten:

  • Angehörige

  • rechtliche Betreuer*innen

  • Vertrauenspersonen

  • Mitarbeitende von Beratungsstellen

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden.

Häufige Fragen zur Bedarfsermittlung

Informationsbroschüren

Unsere Publikationen stehen Ihnen kostenlos als Download zur Verfügung oder können – solange der Vorrat reicht – kostenfrei bestellt werden. Ist für eine Publikation keine Bestellung per Post auswählbar, ist sie derzeit leider vergriffen.

Da der LVR nur für das Rheinland in NRW zuständig ist, versenden wir auf Wunsch auch Einzelexemplare in andere Bundesländer, jedoch keine größeren Mengen.

Ausblick: BEI_NRW 2.0

Mit BEI_NRW 2.0 entsteht ein neues digitales Verfahren, das die bisherige Bedarfsermittlung und das Gesamtplanverfahren künftig schrittweise ablösen soll.

Statt eines festen Fragebogens soll ein digitales Gespräch durch die Bedarfsermittlung führen. Dabei unterstützt ein Chatbot die Nutzer*innen. Das Gespräch orientiert sich an den persönlichen Zielen, Wünschen und Lebensbereichen der leistungsberechtigten Person.

Mehr Selbstbestimmung

Mit BEI_NRW 2.0 möchten wir die Personenzentrierung weiter stärken.

Menschen mit Behinderung sollen ihre Wünsche, Ziele und Vorstellungen noch stärker selbst beschreiben können. Das digitale Gespräch orientiert sich an ihrer persönlichen Lebenssituation und nicht an bestimmten Leistungsangeboten.

Bedarfsermittlung flexibel durchführen

Die Bedarfsermittlung soll unabhängig von festen Gesprächsterminen möglich sein.

Leistungsberechtigte können selbst entscheiden, wann sie das Gespräch führen. Sie können jederzeit pausieren und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren. So lässt sich die Bedarfsermittlung besser in den eigenen Alltag integrieren.

Barrierefrei und verständlich

Das neue Verfahren wird gemeinsam mit Menschen mit Behinderung entwickelt und erprobt.

Geplant sind verschiedene Funktionen für eine barrierefreie Nutzung, zum Beispiel unterschiedliche Sprachniveaus, Vorlesefunktionen und Spracheingabe. Das Gespräch soll in verständlicher Alltagssprache geführt werden.

Mehr Zeit für persönliche Beratung

Digitale Prozesse können Fachkräfte entlasten.

Dadurch bleibt mehr Zeit für persönliche Beratung sowie für Menschen mit besonders komplexen Unterstützungsbedarfen. Für diese Personengruppen sollen auch künftig persönliche Gespräche eine wichtige Rolle spielen.

Datenschutz bleibt wichtig

Der Schutz persönlicher Daten hat hohe Priorität.

Das Gespräch wird nicht aufgezeichnet. Dokumentiert werden nur die Informationen, die für die Bedarfsermittlung und die Planung der notwendigen Unterstützung erforderlich sind.

Aktueller Stand

BEI_NRW 2.0 wird derzeit entwickelt. Ab Ende 2026 soll das neue Verfahren in mehreren Modellregionen erprobt werden. Die Erfahrungen aus der Erprobung fließen in die weitere Entwicklung ein. Nach aktuellem Stand ist vorgesehen, das Verfahren ab 2027 schrittweise einzuführen.