Bedarfsermittlung für Menschen mit Behinderung
Erfahren Sie, wie die Bedarfsermittlung beim LVR abläuft und wie wir Ihren individuellen Unterstützungsbedarf für Leistungen der Eingliederungshilfe ermitteln.
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Mit der Bedarfsermittlung finden wir gemeinsam heraus, welche Unterstützung Sie für ein selbstbestimmtes Leben benötigen. Ihre Wünsche, Ziele und Ihre persönliche Lebenssituation stehen dabei im Mittelpunkt.
Die Bedarfsermittlung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu Leistungen der Eingliederungshilfe.
Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir Ihre aktuelle Lebenssituation. Wir schauen darauf, was Ihnen wichtig ist, welche Ziele Sie erreichen möchten und welche Unterstützung Sie dafür benötigen.
Dabei betrachten wir verschiedene Lebensbereiche, zum Beispiel:
Wohnen
Arbeit und Beschäftigung
Bildung
Freizeit
soziale Kontakte
Gesundheit
Mobilität
Ihre Wünsche und Ziele stehen im Mittelpunkt des Gesprächs. So können wir gemeinsam passende Unterstützungsangebote planen.
Sie stellen einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe.
Eine Fachkraft vereinbart mit Ihnen einen Termin für die Bedarfsermittlung.
Im Gespräch sprechen wir über Ihre Lebenssituation, Ihre Stärken, Ihre Wünsche und Ihre Ziele.
Sie können eine Vertrauensperson mitbringen. Das können zum Beispiel Angehörige, rechtliche Betreuer*innen oder andere unterstützende Personen sein.
Gemeinsam halten wir fest, welche Unterstützung Sie benötigen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Auf Grundlage der Bedarfsermittlung entscheiden wir über geeignete Leistungen der Eingliederungshilfe.
Für die Bedarfsermittlung nutzen wir in Nordrhein-Westfalen das Bedarfsermittlungsinstrument Nordrhein-Westfalen (BEI_NRW).
BEI_NRW hilft dabei, den individuellen Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderung einheitlich und nachvollziehbar zu erfassen.
Im Mittelpunkt stehen dabei:
Ihre Wünsche und Ziele
Ihre Fähigkeiten und Stärken
Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
mögliche Barrieren in Ihrem Alltag
So stellen wir sicher, dass die geplanten Leistungen zu Ihrer persönlichen Situation passen.
Überlegen Sie vor dem Gespräch:
Was gelingt Ihnen bereits gut?
Wo wünschen Sie sich Unterstützung?
Welche Ziele möchten Sie erreichen?
Was ist Ihnen für Ihr Leben besonders wichtig?
Notieren Sie sich gerne Fragen oder Themen, die Sie ansprechen möchten.
Sie müssen die Bedarfsermittlung nicht allein durchführen.
Folgende Personen können Sie begleiten:
Angehörige
rechtliche Betreuer*innen
Vertrauenspersonen
Mitarbeitende von Beratungsstellen
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden.
Ja. Die Bedarfsermittlung ist die Grundlage für die Prüfung Ihres Unterstützungsbedarfs und möglicher Leistungen der Eingliederungshilfe.
Das ist unterschiedlich. Die Dauer richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation und Ihren Unterstützungsbedarfen.
Ja. Sie können Angehörige, rechtliche Betreuer*innen oder andere Vertrauenspersonen zum Gespräch mitbringen.
Nein. Die Bedarfsermittlung ist für Sie kostenfrei.
Die Ergebnisse werden ausgewertet. Anschließend prüfen wir, welche Leistungen der Eingliederungshilfe zu Ihrem Bedarf passen.
Unsere Publikationen stehen Ihnen kostenlos als Download zur Verfügung oder können – solange der Vorrat reicht – kostenfrei bestellt werden. Ist für eine Publikation keine Bestellung per Post auswählbar, ist sie derzeit leider vergriffen.
Da der LVR nur für das Rheinland in NRW zuständig ist, versenden wir auf Wunsch auch Einzelexemplare in andere Bundesländer, jedoch keine größeren Mengen.
Das Wörterbuch „Welche Unterstützung brauchen Sie?“ zum BEI_NRW erklärt die Fachwörter und Begrifflichkeiten rund um die Bedarfsermittlung in Leichter Sprache.
In dieser Fachinformation wird der konzeptionelle Ansatz des Bedarfsermittlungsinstruments BEI_NRW und die Arbeit damit vorgestellt.
Diese Fachinformation informiert über die Planungsverfahren nach dem Bundesteilhabegesetz und die praktische Umsetzung beim LVR.
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Der LVR entwickelt die Bedarfsermittlung weiter.
Mit BEI_NRW 2.0 entsteht ein neues digitales Verfahren, das die bisherige Bedarfsermittlung und das Gesamtplanverfahren künftig schrittweise ablösen soll.
Statt eines festen Fragebogens soll ein digitales Gespräch durch die Bedarfsermittlung führen. Dabei unterstützt ein Chatbot die Nutzer*innen. Das Gespräch orientiert sich an den persönlichen Zielen, Wünschen und Lebensbereichen der leistungsberechtigten Person.
Mit BEI_NRW 2.0 möchten wir die Personenzentrierung weiter stärken.
Menschen mit Behinderung sollen ihre Wünsche, Ziele und Vorstellungen noch stärker selbst beschreiben können. Das digitale Gespräch orientiert sich an ihrer persönlichen Lebenssituation und nicht an bestimmten Leistungsangeboten.
Die Bedarfsermittlung soll unabhängig von festen Gesprächsterminen möglich sein.
Leistungsberechtigte können selbst entscheiden, wann sie das Gespräch führen. Sie können jederzeit pausieren und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren. So lässt sich die Bedarfsermittlung besser in den eigenen Alltag integrieren.
Das neue Verfahren wird gemeinsam mit Menschen mit Behinderung entwickelt und erprobt.
Geplant sind verschiedene Funktionen für eine barrierefreie Nutzung, zum Beispiel unterschiedliche Sprachniveaus, Vorlesefunktionen und Spracheingabe. Das Gespräch soll in verständlicher Alltagssprache geführt werden.
Digitale Prozesse können Fachkräfte entlasten.
Dadurch bleibt mehr Zeit für persönliche Beratung sowie für Menschen mit besonders komplexen Unterstützungsbedarfen. Für diese Personengruppen sollen auch künftig persönliche Gespräche eine wichtige Rolle spielen.
Der Schutz persönlicher Daten hat hohe Priorität.
Das Gespräch wird nicht aufgezeichnet. Dokumentiert werden nur die Informationen, die für die Bedarfsermittlung und die Planung der notwendigen Unterstützung erforderlich sind.
BEI_NRW 2.0 wird derzeit entwickelt. Ab Ende 2026 soll das neue Verfahren in mehreren Modellregionen erprobt werden. Die Erfahrungen aus der Erprobung fließen in die weitere Entwicklung ein. Nach aktuellem Stand ist vorgesehen, das Verfahren ab 2027 schrittweise einzuführen.