Am 1. Januar 2024 ist das SER in einem eigenen Sozialgesetzbuch, dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) in Kraft getreten. Es fasst ab diesem Zeitpunkt die bisherigen gesetzlichen Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes (BVG), des Opferentschädigungsgesetztes (OEG), des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie des Zivildienstgesetzes (ZDG) zusammen.
Die Regelungen des Strafrechtlichen und Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG, VerwRehaG), des Häftlingshilfegesetzes (HHG) sowie des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) verweisen auf die Regelungen des SGB XIV.
Die Bündelung der Regelungen des SER in einem Gesetzbuch soll es den Betroffenen erleichtern, mögliche Ansprüche zu erkennen und geltend zu machen.
Berechtigten sollen zeitnah die notwendigen Hilfen zur Verfügung gestellt werden, um schnellstmöglich wieder in ihren Alltag zurückzukehren und die Folgen des schädigenden Ereignisses bewältigen zu können.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den anspruchsberechtigten Personengruppen sowie den Leistungen des SER.
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