Am 01.01.2024 ist das Soziale Entschädigungsrecht (SER) in einem eigenen Sozialgesetzbuch, dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung (SBG XIV) in Kraft getreten. Das SGB XIV fasst ab diesem Zeitpunkt die bisherigen gesetzlichen Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes (BVG), des Opferentschädigungsgesetztes (OEG), des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) sowie des Zivildienstgesetzes (ZDG) zusammen.
Die Regelungen des Strafrechtliche- und Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG, VerwRehaG), das Häftlingshilfegesetzes (HHG), das Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) verweisen auf die Regelungen des SGB XIV.
Die Bündelung der Regelungen des Sozialen Entschädigungsrechts in einem Gesetzbuch soll es den Betroffenen erleichtern, mögliche Ansprüche zu erkennen und geltend zu machen.
Berechtigten sollen zeitnah die notwendigen Hilfen zur Verfügung gestellt werden, um schnellstmöglich wieder in ihren Alltag zurückzukehren und die Folgen des schädigenden Ereignisses bewältigen zu können.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den anspruchsberechtigten Personengruppen sowie den Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts.
Für weitergehende Informationen zum Sozialen Entschädigungsrecht besuchen Sie auch gerne die folgenden Internetseiten:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V. - Soziales Entschädigungsrecht
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) - Soziales Entschädigungsrecht