Kriegsopfer

Sie erhalten Leistungen der Sozialen Entschädigung, wenn Sie im Inland durch Vorgänge im Zusammenhang mit einem der beiden Weltkriege gesundheitlich geschädigt wurden.

Die Zahl der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen geht zwar demografiebedingt sehr stark zurück. Es kann aber auch künftig noch Menschen geben, die durch die Auswirkungen der Weltkriege Schäden erleiden. Das kann zum Beispiel bei bislang noch nicht entdeckten oder unschädlich gemachten Minen, Granaten oder Bomben – sogenannten Blindgängern – der Fall sein. Menschen, die durch Blindgänger einen gesundheitlichen Schaden erleiden, haben Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung.

Hinweis: Soldaten der Bundeswehr erhalten Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Für sie ist das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zuständig.

Antrag stellen

Wir überarbeiten momentan den Online-Antrag auf Leistungen für Kriegsopfer. Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen stellen wollen, setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung:

Telefon: 0221 809-5401

E-Mail: ser@lvr.de

Anschrift:
Landschaftsverband Rheinland
Fachbereich Soziale Entschädigung
50663 Köln

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