Schule, Studium und Hilfsmittel

Wir unterstützen Menschen mit wesentlicher Behinderung in Schule, Studium und mit Hilfsmitteln. Erfahren Sie, welche Leistungen Sie beantragen können.

Schüler*innen sitzen an einem Tisch und lernen gemeinsam. Im Hintergrund steht eine Tafel.

Schule, Studium und Hilfsmittel

Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt lernen und selbstbestimmt am Leben teilhaben können. Wir informieren Sie über Unterstützung in Schule und Studium sowie über Mobilitätshilfen und andere Hilfsmittel. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Leistungen beantragen können und wo Sie weitere Informationen finden.

Schule und Bildung

Jedes Kind soll die Möglichkeit haben, seinen individuellen Bildungsweg zu gehen. Rund um den Schulbesuch können unterschiedliche Unterstützungsleistungen erforderlich sein. Welche Leistungen möglich sind und welcher Leistungsträger zuständig ist, richtet sich nach dem individuellen Bedarf und den gesetzlichen Voraussetzungen.

Für Kinder und junge Menschen mit (drohender) geistiger und/oder körperlicher Behinderung, die sich in der Schulausbildung befinden, sind generell die Kreise und kreisfreien Städte zuständiger Leistungsträger der Eingliederungshilfe.

In unserem Themenportal Schulen finden Sie umfassende Informationen zu Förderschulen des LVR, Gemeinsamem Lernen, Beratung sowie weiteren Angeboten rund um Schule und Bildung.

Unterstützung im Studium

Ein Studium an einer Hochschule soll möglichst barrierefrei und selbstbestimmt möglich sein. Wir unterstützen Studierende mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe mit Leistungen zur Teilhabe an Bildung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Auf unserer Themenseite erfahren Sie unter anderem:

  • welche Leistungen im Studium möglich sind,

  • wie Sie Unterstützung beantragen,

  • welche Voraussetzungen gelten und

  • an wen Sie sich bei Fragen wenden können.

Mobilitätshilfen und andere Hilfsmittel

Hilfsmittel können Menschen mit Behinderung dabei unterstützen, ihren Alltag möglichst selbstständig zu gestalten. Sie gleichen behinderungsbedingte Einschränkungen aus und erleichtern die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Wir übernehmen Kosten für Hilfsmittel als Leistung zur sozialen Teilhabe, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und kein anderer Leistungsträger zuständig ist. Welche Hilfsmittel infrage kommen, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen anhand Ihres individuellen Unterstützungsbedarfs.

Mobilitätshilfen

Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung für eine selbstbestimmte Teilhabe. Mobilitätshilfen können dazu beitragen, behinderungsbedingte Einschränkungen auszugleichen und selbstständig mobil zu sein. Wir übernehmen Kosten für Mobilitätshilfen als Leistung zur sozialen Teilhabe, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und kein anderer Leistungsträger zuständig ist.

Je nach persönlicher Situation können dazu beispielsweise gehören:

  • Leistungen zur individuellen Beförderung,

  • Zuschüsse für ein Kraftfahrzeug in besonderen Einzelfällen,

  • behinderungsbedingte Anpassungen sowie

  • weitere Hilfen, die eine selbstständige Mobilität unterstützen.

Welche Leistungen möglich sind und welcher Leistungsträger zuständig ist, richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und den gesetzlichen Voraussetzungen.

Ein Rollstuhlfahrer fährt eine Rampe hoch, die zu einem Fahrzeug führt.

Hilfsmittel

Neben Mobilitätshilfen können wir Sie auch mit weiteren Hilfsmitteln unterstützen. Dazu gehören beispielsweise:

  • technische Hilfsmittel,

  • Kommunikationshilfen,

  • spezielle Arbeits- und Lernhilfen sowie

  • weitere Hilfsmittel, die den behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf ausgleichen.

Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, welche Hilfsmittel Sie benötigen und welche Unterstützung für Ihre persönliche Situation möglich ist. Dabei berücksichtigen wir Ihren individuellen Bedarf und die gesetzlichen Voraussetzungen.