Hinterbliebene

Anspruch auf Leistungen für Hinterbliebene

Als Hinterbliebene haben Sie Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung, wenn eine geschädigte Person an den Folgen des schädigenden Ereignisses verstorben ist.

Sie erhalten dann Leistungen als

  • Witwe und Witwer,

  • Waise (auch als Stief- und Pflegekinder),

  • Eltern

  • Personen mit Anspruch auf Betreuungsunterhalt

Informationen für Witwen und Witwer

Als Witwe oder Witwer erhalten Sie auch Leistungen, wenn die verstorbene Person

  • bereits Leistungen für die Zeit bis zum 31.12.2023 erhalten hat,

  • Ihre gemeinsame Ehe vor dem 31.12.2023 bestand und

  • Ihre Witwenrente durch die Schädigung der verstorbenen Person erheblich gemindert ist.

Letzteres wird unterstellt, wenn die verstorbene Person

  • einen Grad der Schädigungsfolgen von 100 hatte,

  • eine Pflegezulage oder einen Pflegegrad von mindestens der Stufe 3 hatte oder

  • mindestens fünf Jahre Berufsschadensausgleich bekam.

Leistungen für Hinterbliebene

Als Hinterbliebene können Sie verschiedene Leistungen erhalten. Dazu gehören: