Kurzzeitwohnen für Menschen mit Behinderung
Erfahren Sie alles über Kurzzeitwohnen für Menschen mit Behinderung: Voraussetzungen, Finanzierung, Beratung und Antrag beim LVR.
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Kurzzeitwohnen bietet Menschen mit Behinderung für eine begrenzte Zeit ein sicheres und unterstützendes Wohnangebot. Gleichzeitig gewinnen Angehörige Freiräume, zum Beispiel für Urlaub, Krankheit oder andere persönliche Situationen.
Menschen mit Behinderung wohnen während dieser Zeit in einer geeigneten Einrichtung. Dort erhalten sie die Betreuung, Assistenz und Unterstützung, die sie im Alltag benötigen.
Kurzzeitwohnen wird auch als Kurzzeitbetreuung bezeichnet. Manche Menschen suchen nach Kurzzeitpflege für Menschen mit Behinderung. Kurzzeitwohnen geht über die reine Pflege hinaus: Die Leistung umfasst auch Assistenz und Unterstützung bei der selbstbestimmten Teilhabe am Alltag.
Kurzzeitwohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Menschen mit einer wesentlichen Behinderung wohnen für eine begrenzte Zeit in einer geeigneten Wohneinrichtung. Der Aufenthalt kann wenige Tage oder mehrere Wochen dauern.
Die Einrichtungen unterstützen ihre Gäste im Alltag und fördern ihre selbstbestimmte Teilhabe. Die Betreuung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Kurzzeitwohnen richtet sich an
Kinder mit Behinderung,
Jugendliche mit Behinderung,
Erwachsene mit Behinderung.
Voraussetzung für die Leistung ist in der Regel eine wesentliche Behinderung im Sinne der Eingliederungshilfe.
Kurzzeitwohnen kann zum Beispiel sinnvoll sein,
während eines Urlaubs der Angehörigen,
bei Krankheit,
während eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts,
in familiären Notfällen,
wenn Betreuungspersonen eine Auszeit benötigen.
So bleibt die Unterstützung des Menschen mit Behinderung zuverlässig gesichert. Gleichzeitig werden Angehörige entlastet.
Kurzzeitwohnen ist eine teil- oder vollstationäre Leistung.
Je nach persönlicher Situation übernehmen unterschiedliche Leistungsträger die Kosten. In der Regel beteiligt sich zunächst die Pflegeversicherung. Reichen diese Leistungen nicht aus, kann eine Finanzierung über die Eingliederungshilfe möglich sein.
Wir prüfen Ihren individuellen Anspruch und beraten Sie zu den passenden Leistungen.
Sie erhalten bereits Leistungen der Eingliederungshilfe?
Dann wenden Sie sich an Ihr zuständiges Fallmanagement beim LVR.
Sie erhalten noch keine Leistungen der Eingliederungshilfe?
Dann stellen Sie zunächst einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Anschließend können Sie die Kostenübernahme für Kurzzeitwohnen beantragen.
Hier finden Sie Einrichtungen, die Kurzzeitwohnen für Menschen mit Behinderung im Rheinland anbieten. Neben den Angeboten können auch geeignete Einrichtungen außerhalb des Rheinlandes genutzt werden.
Kurzzeitwohnen für Kinder und Jugendliche
Kurzzeitwohnen für Erwachsene
Hier gelangen Sie zur Website des GKV Spitzenverbandes (Pflegeversicherung)
Der LVR-Verbund für WohnenPlusLeben (WPL) bietet Erwachsenen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Duisburger Süden ein Zuhause auf Zeit.