Kurzzeitwohnen für Menschen mit Behinderung

Erfahren Sie alles über Kurzzeitwohnen für Menschen mit Behinderung: Voraussetzungen, Finanzierung, Beratung und Antrag beim LVR.

Bild und Lizenz: Michaela Zimmermann, LVR

Kurzzeitwohnen unterstützt Menschen mit Behinderung und entlastet Angehörige

Kurzzeitwohnen bietet Menschen mit Behinderung für eine begrenzte Zeit ein sicheres und unterstützendes Wohnangebot. Gleichzeitig gewinnen Angehörige Freiräume, zum Beispiel für Urlaub, Krankheit oder andere persönliche Situationen.

Menschen mit Behinderung wohnen während dieser Zeit in einer geeigneten Einrichtung. Dort erhalten sie die Betreuung, Assistenz und Unterstützung, die sie im Alltag benötigen.

Kurzzeitwohnen wird auch als Kurzzeitbetreuung bezeichnet. Manche Menschen suchen nach Kurzzeitpflege für Menschen mit Behinderung. Kurzzeitwohnen geht über die reine Pflege hinaus: Die Leistung umfasst auch Assistenz und Unterstützung bei der selbstbestimmten Teilhabe am Alltag.

Was ist Kurzzeitwohnen?

Kurzzeitwohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Menschen mit einer wesentlichen Behinderung wohnen für eine begrenzte Zeit in einer geeigneten Wohneinrichtung. Der Aufenthalt kann wenige Tage oder mehrere Wochen dauern.

Die Einrichtungen unterstützen ihre Gäste im Alltag und fördern ihre selbstbestimmte Teilhabe. Die Betreuung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Bild: Annette Hiller / Lizenz LVR

Wer kann Kurzzeitwohnen nutzen?

Kurzzeitwohnen richtet sich an

  • Kinder mit Behinderung,

  • Jugendliche mit Behinderung,

  • Erwachsene mit Behinderung.

Voraussetzung für die Leistung ist in der Regel eine wesentliche Behinderung im Sinne der Eingliederungshilfe.

Wann kann Kurzzeitwohnen genutzt werden?

Kurzzeitwohnen kann zum Beispiel sinnvoll sein,

  • während eines Urlaubs der Angehörigen,

  • bei Krankheit,

  • während eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts,

  • in familiären Notfällen,

  • wenn Betreuungspersonen eine Auszeit benötigen.

So bleibt die Unterstützung des Menschen mit Behinderung zuverlässig gesichert. Gleichzeitig werden Angehörige entlastet.

So wird Kurzzeitwohnen finanziert

Kurzzeitwohnen ist eine teil- oder vollstationäre Leistung.

Je nach persönlicher Situation übernehmen unterschiedliche Leistungsträger die Kosten. In der Regel beteiligt sich zunächst die Pflegeversicherung. Reichen diese Leistungen nicht aus, kann eine Finanzierung über die Eingliederungshilfe möglich sein.

Wir prüfen Ihren individuellen Anspruch und beraten Sie zu den passenden Leistungen.

So beantragen Sie Kurzzeitwohnen

Sie erhalten bereits Leistungen der Eingliederungshilfe?
Dann wenden Sie sich an Ihr zuständiges Fallmanagement beim LVR.

Sie erhalten noch keine Leistungen der Eingliederungshilfe?
Dann stellen Sie zunächst einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Anschließend können Sie die Kostenübernahme für Kurzzeitwohnen beantragen.

Illustration einer Person im Rollstuhl. Neben ihr eine überdimensionale Checkliste.

Anträge und Formulare

  • Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch SGB IX

    Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe

    (Online-Formular)
    Online-Formular aufrufen
  • Antrag auf Kostenübernahme für das Kurzzeitwohnen

    Antrag auf Kostenübernahme für das Kurzzeitwohnen

    (Online-Formular)
    Online-Formular aufrufen

Einrichtungen für Kurzzeitwohnen

Hier finden Sie Einrichtungen, die Kurzzeitwohnen für Menschen mit Behinderung im Rheinland anbieten. Neben den Angeboten können auch geeignete Einrichtungen außerhalb des Rheinlandes genutzt werden.

Kurzzeitwohnen für Kinder und Jugendliche

Kurzzeitwohnen für Erwachsene

Weitere Informationen

Hier gelangen Sie zur Website des GKV Spitzenverbandes (Pflegeversicherung)

Publikation

Der LVR-Verbund für WohnenPlusLeben (WPL) bietet Erwachsenen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Duisburger Süden ein Zuhause auf Zeit.