Blindengeld
Erfahren Sie, wer Blindengeld erhalten kann, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie Blindengeld beim LVR beantragen.
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Blindengeld unterstützt blinde Menschen dabei, behinderungsbedingte Mehraufwendungen auszugleichen.
Die Leistung wird nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) in Nordrhein-Westfalen gezahlt. Für Menschen im Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig. Menschen in Westfalen-Lippe wenden sich an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Sie erhalten Blindengeld unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.
Sie können Blindengeld erhalten, wenn
die Sehschärfe Ihres besseren Auges höchstens zwei Prozent beträgt oder eine gleichwertige Beeinträchtigung Ihres Sehvermögens vorliegt,
Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben und
Ihnen durch die Blindheit zusätzliche Aufwendungen im Alltag entstehen.
Die Höhe des Blindengeldes richtet sich nach Ihrem Alter.
Sind Sie 60 Jahre oder älter, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Blindenhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) erhalten. Die Blindenhilfe kann die Differenz zum Blindengeld für Menschen unter 60 Jahren ausgleichen. Voraussetzung ist, dass Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dafür ist ein gesonderter Antrag erforderlich.
Pflegeleistungen
Erhalten Sie Leistungen der Pflegekasse, der privaten Pflegeversicherung oder der Beihilfe für häusliche Pflege, Tagespflege, Nachtpflege oder Kurzzeitpflege und sind Sie mindestens 18 Jahre alt, verringert sich das Blindengeld.
Die Kürzung beträgt
187,38 Euro bei Pflegegrad 2,
173,71 Euro bei Pflegegrad 3 bis 5.
Aufenthalt in einer stationären Einrichtung
Leben Sie in einer stationären oder vergleichbaren Einrichtung oder in einem Pflegeheim und werden die Kosten ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln übernommen, kann sich das Blindengeld ebenfalls verringern.
Sie können Blindengeld mit dem Antragsformular beantragen (auch online möglich) .
Den Antrag können bei Ihrem zuständigen Landschaftsverband (LVR oder LWL) beantragen. Alternativ können Sie ihn auch bei Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung einreichen.
Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Falls Unterlagen fehlen, informieren wir Sie. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, prüfen wir Ihren Anspruch und entscheiden über Ihren Antrag.
Für Ihren Antrag benötigen wir Ihre persönlichen Daten. Je nach Ihrer persönlichen Situation fordern wir die erforderlichen Nachweise (in der Regel Personalausweis oder Pass oder Aufenthaltstitel) bei Ihnen an.
Nachweis über die Blindheit
Bitte reichen Sie mindestens einen der folgenden Nachweise ein:
augenfachärztliche Bescheinigung über die Erblindung,
Bescheid über den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl"
Je nach Ihrer persönlichen Situation benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
Willenserklärung der gesetzlichen Vertretung bei minderjährigen Antragsteller*innen
Vollmacht, wenn eine andere Person den Antrag für Sie stellt,
Betreuungsurkunde, wenn eine rechtliche Betreuung besteht,
Fremdkontoerklärung, wenn die Leistung auf ein Konto einer anderen Person überwiesen werden soll,
Nachweise über bereits beantragte oder bewilligte Leistungen nach anderen gesetzlichen Regelungen,
Bewilligungsbescheid der Pflegekasse, der privaten Pflegeversicherung oder der Beihilfe, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Welche Unterlagen wir in Ihrem Fall benötigen, teilen wir Ihnen im Antragsverfahren mit.
Die Antragstellung ist kostenfrei.
Kosten für ärztliche Bescheinigungen tragen Sie selbst.
Sie erhalten Blindengeld ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen bereits erfüllt waren.
Sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, prüfen wir Ihren Antrag. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über Ihre Leistung.
Hier finden Sie Anträge und Formulare für Blindengeld und Blindenhilfe – online ausfüllbar oder zum Ausdrucken.