Wenn Sie in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) durch staatliche Handlungen eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, dann haben Sie einen Anspruch auf staatliche Entschädigungsleistungen.
Dies umfasst Schädigungen
- durch politische Haft,
- durch eine rechtsstaatswidrige, strafrechtliche Entscheidung,
- infolge einer rechtsstaatswidrigen Einweisung in eine psychiatrische Anstalt
- oder andere rechtsstaatswidrige Verwaltungsmaßnahmen.
Informationen zur Strafverfolgung wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen nach den ehemaligen Paragraphen 151 Strafgesetzbuch und 175 Strafgesetzbuch der DDR finden Sie beim Bundesamt für Justiz .