Wenn Sie in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) durch staatliche Handlungen eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, dann haben Sie einen Anspruch auf staatliche Entschädigungsleistungen.
Dies umfasst Schädigungen
durch politische Haft,
durch eine rechtsstaatswidrige, strafrechtliche Entscheidung,
infolge einer rechtsstaatswidrigen Einweisung in eine psychiatrische Anstalt
oder andere rechtsstaatswidrige Verwaltungsmaßnahmen.
Informationen zur Strafverfolgung wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen nach den ehemaligen Paragraphen 151 Strafgesetzbuch und 175 Strafgesetzbuch der DDR finden Sie beim Bundesamt für Justiz .