Häftlinge und Verfolgte in der DDR

Wenn Sie in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) durch staatliche Handlungen eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, dann haben Sie einen Anspruch auf staatliche Entschädigungsleistungen.

Dies umfasst Schädigungen

  • durch politische Haft,

  • durch eine rechtsstaatswidrige, strafrechtliche Entscheidung,

  • infolge einer rechtsstaatswidrigen Einweisung in eine psychiatrische Anstalt

  • oder andere rechtsstaatswidrige Verwaltungsmaßnahmen.

Informationen zur Strafverfolgung wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen nach den ehemaligen Paragraphen 151 Strafgesetzbuch und 175 Strafgesetzbuch der DDR finden Sie beim Bundesamt für Justiz .

Antrag stellen

Wir überarbeiten momentan den Online-Antrag auf Leistungen für Häftlinge und Verfolgte in der DDR. Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen stellen wollen, setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung:

Telefon: 0221 809-5401

E-Mail: ser@lvr.de

Anschrift:
Landschaftsverband Rheinland
Fachbereich Soziale Entschädigung
50663 Köln

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