Betroffene von Gewalttaten

Als Betroffene von Gewalttaten haben Sie Anspruch auf staatliche Entschädigungsleistungen, wenn Sie dadurch einen Gesundheitsschaden erlitten haben. Ziel ist es, Ihre körperliche und seelische Gesundheit und Ihre gesellschaftliche und berufliche Teilhabe wiederherzustellen. Auch als Hinterbliebene, Nahestehende und Angehörige erhalten Sie Leistungen.

Hilfe für Betroffene von Gewalttaten

Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen Opfer von Gewalt geworden? Das kann sehr belastend sein. Wir sind für Sie da und klären Sie darüber auf, welche Leistungen Ihnen zustehen könnten. Wir helfen auch darüber hinaus und können Sie während des Antragsverfahrens beraten.

Durch welche Ereignisse kann ein Anspruch entstehen?

Hier finden Sie einen Überblick darüber, wann Sie Leistungen erhalten.

Unsere Angebote auf einen Blick

Fallmanagement

  • Eine Ansprechperson kann Sie beraten, bevor Sie Ihren Antrag stellen.

  • Eine Ansprechperson kann Sie beraten, welche Hilfeleistungen Sie beantragen können und vermittelt Ihnen den zuständigen Kontakt.

  • Eine Ansprechperson kann Sie dabei unterstützen, Ihren Antrag auf Soziale Entschädigung zu stellen.

Traumaambulanzen im Sozialen Entschädigungsrecht

Eine Hand mit Stift beim Ausfüllen eines Antrags
Wir helfen Ihnen bei der Antragsstellung und darüber hinaus.

Hilfenetzwerk

Auch eine Ansprechperson aus unserem Hilfenetzwerk kann Sie während des Antragsverfahrens unterstützen.

Zu unserem Hilfenetzwerk zählen unter anderem der Opferschutz der Polizei , die verschiedenen Frauen- und Familienberatungs­stellen und die Landesstelle Weißer Ring .

Weitere Beratungsstellen finden Sie auf dem Opferschutzportal Nordrhein-Westfalen .

Opferinfotelefon: 0800 654 654 6

Als Gewaltopfer oder Angehöriger können Sie das Opferinfotelefon aus dem deutschen Festnetz kostenlos anrufen und sich auch anonym beraten lassen.

Unter der Telefonnummer 0800 654 654 6 erreichen Sie direkt eine geschulte Ansprechperson. Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr. Außerhalb der Sprechzeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet.

Piktogramm eines "i" in einem Kreis

Antrag stellen (Erstantrag)

  • Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer nach dem SGB XIV

    Antrag auf Leistung für Gewaltopfer, wenn der/die Antragstellende durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat. Dann können Leistungen nach dem Vierzehnten Sozialgesetzbuch (SGB XIV) erbracht werden.

    (Online-Formular)
    Online-Formular aufrufen

Der Antrag ist barrierefrei. Bitte füllen Sie den Antrag online aus. Danach können Sie ihn ausdrucken und unterschrieben per Post, E-Mail oder Fax an uns schicken. Sie können den Antrag auch formlos, mündlich oder über die Sozialplattform stellen.

Anschrift:
Landschaftsverband Rheinland
Fachbereich Soziale Entschädigung
50663 Köln

E-Mail: ser@lvr.de

Telefon: 0221 809-5401

Telefax: 0221 809 5402

Sie sind bereits leistungsberechtigt? Dann finden Sie hier weitere Anträge.