Persönliches Budget einfach beantragen
Das Persönliche Budget stärkt Ihre Selbstbestimmung. Informieren Sie sich zu Antrag, Leistungen und Ihren Aufgaben als Arbeitgeber*in.
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Mit dem Persönlichen Budget gestalten Sie Unterstützung selbstbestimmt und flexibel. Gleichzeitig übernehmen Sie Verantwortung für die Organisation Ihrer Leistungen und Assistenz.
Mit dem Persönlichen Budget erhalten Sie Geld statt einzelner Sachleistungen. So entscheiden Sie selbst, welche Unterstützung Sie nutzen und wer Sie begleitet.
Das Persönliche Budget stärkt Ihre Selbstbestimmung im Alltag, beim Wohnen, in der Freizeit oder bei der Arbeit. Sie planen die Leistungen gemeinsam mit den zuständigen Stellen und setzen sie passend zu Ihrem Leben ein.
Wir beraten Sie dabei transparent und verständlich.
Das Persönliche Budget ist eine besondere Form der Leistungsgewährung. Statt einer festen Dienstleistung erhalten Sie einen monatlichen Geldbetrag oder Gutscheine.
Mit diesem Budget organisieren Sie notwendige Unterstützung eigenständig. Sie wählen zum Beispiel:
Assistenzkräfte
Dienste und Angebote
Unterstützungszeiten
individuelle Hilfen im Alltag
Das Persönliche Budget eignet sich für viele Lebensbereiche. Dazu gehören:
Wohnen
Arbeit und Beschäftigung
Bildung
Freizeit
Mobilität
Pflege und Unterstützung im Alltag
Mit dem Persönlichen Budget gewinnen Sie mehr Selbstbestimmung. Gleichzeitig übernehmen Sie Verantwortung für die Organisation Ihrer Unterstützung.
Viele Menschen beschäftigen persönliche Assistenzkräfte direkt selbst. Damit werden Sie Arbeitgeber*in.
Das bedeutet:
Sie organisieren die Unterstützung eigenständig und übernehmen damit auch rechtliche und organisatorische Pflichten.
Dazu gehören zum Beispiel:
Assistenzkräfte auswählen und einstellen
Arbeitsverträge abschließen
Dienstzeiten planen
Entgelt auszahlen
Beschäftigte bei Krankenkasse und Finanzamt anmelden
Sozialversicherungsbeiträge und Steuern berücksichtigen
Auch Beschäftigungen auf 520-Euro-Basis müssen Sie bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft anmelden.
Das Persönliche Budget bietet Ihnen große Freiheit bei der Gestaltung Ihres Alltags. Gleichzeitig braucht die Organisation Zeit, Planung und Verlässlichkeit.
Wir informieren Sie frühzeitig über diese Aufgaben und unterstützen Sie bei der Organisation.
Das Persönliche Budget bietet Ihnen mehr Gestaltungsmöglichkeiten.
Mehr Selbstbestimmung
Sie entscheiden selbst über Art, Umfang und Zeitpunkt der Unterstützung.
Mehr Flexibilität
Sie kombinieren Leistungen passend zu Ihrer persönlichen Lebenssituation.
Mehr Teilhabe
Sie gestalten Ihren Alltag aktiver und unabhängiger.
Klare Planung
Sie vereinbaren gemeinsam mit den Leistungsträgern konkrete Ziele und Leistungen.
Anspruch auf ein Persönliches Budget haben Menschen mit einer Behinderung, einer drohenden Behinderung oder mit Pflegebedarf, sofern sie Recht auf Reha- und Teilhabeleistungen haben.
Auch Angehörige oder gesetzliche Vertretungen können bei der Antragstellung unterstützen.
Sie können das Persönliche Budget schriftlich beantragen.
Nach dem Antrag prüfen die zuständigen Stellen gemeinsam mit Ihnen:
welche Unterstützung Sie benötigen
welche Ziele Sie erreichen möchten
welche Leistungen dafür geeignet sind
Anschließend vereinbaren alle Beteiligten den Umfang des Persönlichen Budgets.
Die Leistungen erhalten Sie danach in der Regel monatlich.
Manchmal sind mehrere Leistungsträger beteiligt. Dazu gehören zum Beispiel:
Eingliederungshilfe
Pflegekasse
Krankenkasse
Agentur für Arbeit
Dann kann ein sogenanntes trägerübergreifendes Persönliches Budget sinnvoll sein.
Das bedeutet:
Sie erhalten eine gemeinsame Leistung aus einer Hand. Ein Leistungsträger koordiniert die Zusammenarbeit für Sie.
Das vereinfacht die Organisation und spart Abstimmungen.
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Persönliche Budget.
Unsere Beratung informiert Sie unter anderem zu:
Voraussetzungen
Antragstellung
Leistungen
Organisation der Unterstützung
Aufgaben als Arbeitgeber*in
trägerübergreifenden Leistungen
Gemeinsam finden wir passende Lösungen für Ihren Alltag.
Die Höhe richtet sich nach Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf. Grundlage sind die Leistungen, auf die Sie Anspruch haben.
Ja. Sie verwenden das Budget zweckgebunden für vereinbarte Leistungen. Die zuständigen Stellen informieren Sie über notwendige Nachweise.
Ja. Sie entscheiden selbst, welche Anbieter*innen oder Assistenzkräfte Sie unterstützen.
Ja. Ein Wechsel zum Persönlichen Budget ist grundsätzlich möglich. Wir beraten Sie gerne zu den nächsten Schritten.
Mit dem Persönlichen Budget organisieren Sie Unterstützung eigenständig.
Wenn Sie persönliche Assistenzkräfte beschäftigen, übernehmen Sie die Rolle als Arbeitgeber*in.
Damit sind organisatorische und gesetzliche Pflichten verbunden. Sie kümmern sich unter anderem um:
Arbeitsverträge Anmeldung bei Krankenkasse und Finanzamt Lohnzahlungen Sozialabgaben Planung der Einsätze
Auch Minijobs melden Sie bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft an.
Wir beraten Sie verständlich zu den Anforderungen und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.
Unsere Publikationen stehen Ihnen kostenlos als Download zur Verfügung oder können – solange der Vorrat reicht – kostenfrei bestellt werden.
Da der LVR nur für das Rheinland in NRW zuständig ist, versenden wir auf Wunsch auch Einzelexemplare in andere Bundesländer, jedoch keine größeren Mengen.
Seit 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget. Menschen mit Behinderung können wählen, ob sie die Unterstützung als Sachleistung bekommen wollen oder lieber als Geldbetrag. Mit diesem Geld können sie sich dann die Unterstützungsleistung selbst einkaufen und bezahlen.
Die Broschüre liefert umfangreiche Informationen zum Persönlichen Budget und erzählt von Beispielen aus der Praxis - mit einer Zusammenfassung in Leichter Sprache.
Die Publikation stellt kurz und knapp zehn wichtige Fakten rund um das Thema Persönliches Budget vor. In einfacher Sprache.
Ende der Auflistung.