Gehörlosengeld

Erfahren Sie, wer Gehörlosengeld erhalten kann, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie die Leistung beim LVR beantragen.

Finanzielle Unterstützung für gehörlose Menschen

Gehörlosigkeit oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit können im Alltag zu zusätzlichen Ausgaben führen. Das Gehörlosengeld unterstützt Sie dabei, diese behinderungsbedingten Mehraufwendungen auszugleichen.

Die Leistung wird nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) in Nordrhein-Westfalen gezahlt. Für Menschen im Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig. Menschen, die in Westfalen-Lippe wohnen, wenden sich an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Sie erhalten das Gehörlosengeld unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.

Wer kann Gehörlosengeld erhalten?

Sie können Gehörlosengeld erhalten, wenn

  • Sie als gehörlos gelten oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit auf beiden Ohren haben,

  • die Hörbeeinträchtigung seit Ihrer Geburt besteht oder vor Vollendung des 18. Lebensjahres eingetreten ist,

  • Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben und

  • Ihnen durch Ihre Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit Mehraufwand im Alltag entsteht.

Wie hoch ist das Gehörlosengeld?

Das Gehörlosengeld beträgt 77 Euro pro Monat.

Die Leistung wird unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen gezahlt.

So stellen Sie Ihren Antrag

Sie können das Gehörlosengeld mit dem Antragsformular beantragen (auch online möglich).

Den Antrag können Sie direkt bei Ihrem zuständigen Landschaftsverband (LVR oder LWL) stellen. Alternativ können Sie ihn auch bei Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung einreichen.

Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Falls Unterlagen fehlen, informieren wir Sie. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, prüfen wir Ihren Anspruch und entscheiden über Ihren Antrag.

Bitte informieren Sie uns zeitnah, wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Für Ihren Antrag benötigen wir Ihre persönlichen Daten. Je nach Ihrer persönlichen Situation fordern wir die erforderlichen Nachweise (in der Regel Personalausweis oder Pass oder Aufenthaltstitel) bei Ihnen an.

Nachweis über die Gehörlosigkeit

Bitte reichen Sie mindestens einen der folgenden Nachweise ein:

  • HNO-fachärztliche Bescheinigung über die Gehörlosigkeit oder Taubheit,

  • Nachweise, dass die Gehörlosigkeit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres eingetreten ist,

  • Bescheid zum Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Gl" (gehörlos).

Illustration einer Frau, die mit einem überdimensionierten Stift in ein überdimensioniertes Heft schreibt.

Weitere Unterlagen

Je nach Ihrer persönlichen Situation benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Willenserklärung der gesetzlichen Vertretung bei minderjährigen Antragsteller*innen,

  • Vollmacht, wenn eine andere Person den Antrag für Sie stellt,

  • Betreuungsurkunde, wenn eine rechtliche Betreuung besteht,

  • Fremdkontoerklärung, wenn die Leistung auf ein Konto einer anderen Person überwiesen werden soll,

  • Nachweise über bereits beantragte oder bewilligte Leistungen nach anderen gesetzlichen Regelungen.

Welche Unterlagen wir in Ihrem Fall benötigen, teilen wir Ihnen im Antragsverfahren mit.

Bearbeitung und Fristen

Sie erhalten das Gehörlosengeld ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen bereits zu diesem Zeitpunkt erfüllt waren.

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, prüfen wir Ihren Antrag. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid.

Kosten

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Kosten für ärztliche Bescheinigungen tragen Sie selbst.

Anträge und Formulare

Hier finden Sie die Anträge und Formulare für das Gehörlosengeld. Sie können die Formulare online ausfüllen oder ausdrucken.

  • Hilfe für Gehörlose

    Formantrag zur Erlangung von Gehörlosenhilfe nach § 5 des Gesetzes über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)

    (Online-Formular)
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  • HNO - ärztl. Bescheinigung

    Bescheinigung des Hals - Nasen - Ohrenarztes im Zusammenhang mit der Beantragung von Gehörlosenhilfe nach § 5 des Gesetzes über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)

    (Online-Formular)
    Online-Formular aufrufen
  • Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfe für Blinde und Gehörlose (GHBG) - Fremdkontoermächtigung

    Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfe für Blinde und Gehörlose (GHBG) - Fremdkontoermächtigung

    (Online-Formular)
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