Traumaambulanzen im Sozialen Entschädigungsrecht

Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung

Illustration von einem Mann und einer Frau, die an einem Tisch sitzen und sich unterhalten.

Schnelle und unbürokratische Hilfe

Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Sind Sie nun ängstlicher, reizbarerer, einfach nicht mehr so wie früher?

Sie müssen damit nicht alleine bleiben! Wir können Ihnen helfen. Unterstützung für Gewaltbetroffene gibt es im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Traumaambulanzen im Sozialen Entschädigungsrecht zu vermitteln.

Hierfür müssen Sie keine Überweisung haben, es reicht, wenn Sie bei der telefonischen Terminvereinbarung angeben, als Opfer von Gewalt Gespräche zu benötigen. Anfallende Fahrtkosten können erstattet werden.

Gewalterfahrungen können sehr belastend sein

Frühzeitige Gespräche mit Fachpersonal können helfen um das Erlebte zu verarbeiten. Es wird zwar nicht alles wieder so wie vorher, aber man kann wieder in seinen Alltag zurückfinden.

Menschen besitzen Selbstheilungskräfte, die in solchen Gesprächen aktiviert werden. Man bekommt Hinweise, was hilft und was nicht und wird dabei unterstützt, dies umzusetzen. Hierfür bietet der Staat die psychotherapeutische Frühhilfe an, sodass Gewaltbetroffenen durch individuelle Beratung langfristig geholfen werden kann.

Für die ersten beiden Sitzungen werden die Kosten immer übernommen. Die Kostenübernahme der weiteren Sitzungen besprechen wir gemeinsam mit Ihnen. Bei Erwachsenen sind bis zu 15 Sitzungen, bei Kindern und Jugendlichen bis zu 18 Sitzungen möglich. Wir haben im Rheinland viele Traumaambulanzen, sodass Sie oft wohnortnah Hilfe erhalten können.

  • Sie können einen Gesprächstermin in einer unserer Traumaambulanzen vereinbaren.

  • Auch Angehörige, Hinterbliebene oder Nahestehende eines Gewaltopfers können psychotherapeutische Frühhilfe erhalten.

  • Den Antrag können Sie auch während der ersten Gesprächstermine abgeben.

Antrag stellen

  • Antrag auf Leistungen in einer Traumaambulanz als schnelle Hilfe (SGB XIV)

    Antrag auf Leistungen in einer Traumaambulanz als schnelle Hilfe (SGB XIV)

    (Online-Formular)
    Online-Formular aufrufen

Der Antrag ist barrierefrei. Bitte füllen Sie den Antrag online aus. Danach können Sie ihn ausdrucken und unterschrieben per Post, E-Mail oder Fax an uns schicken. Sie können den Antrag auch formlos, mündlich oder über die Sozialplattform stellen.

Anschrift:
Landschaftsverband Rheinland
Fachbereich Soziale Entschädigung
50663 Köln

E-Mail: ser@lvr.de

Telefon: 0221 809-5401

Telefax: 0221 809 5402

Standorte der Traumaambulanzen

Standorte im Rheinland
Hier finden Sie eine Übersicht über die Standorte der Traumaambulanzen im Rheinland: Zu den Standorten im Rheinland.

Standorte in Westfalen-Lippe
Betroffene können ebenfalls die Traumaambulanzen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) aufsuchen: Zum LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht

Piktogramm des Rheinlands

Was ist die Traumaambulanz?

Und was ist sie nicht?

Die Traumaambulanz im Sozialen Entschädigungsrecht

  • ist eine psychotherapeutische Frühintervention

  • kann bei Erwachsenen bis zu 15 Stunden betragen

  • kann bei Kindern und Jugendlichen bis zu 18 Stunden betragen

Piktogramm eines Häkchens in einem Kreis

Die Traumaambulanz im Sozialen Entschädigungsrecht

  • ist keine vollständige Traumatherapie

  • meint nicht die Nutzung der Ambulanz als vollständige Institution

Piktogramm eines Kreuzchens in einem Kreis

Die Arbeit der Traumaambulanzen im Sozialen Entschädigungsrecht

Schnell und unbürokratisch Hilfe leisten: Das ist die Aufgabe von Traumaambulanzen. Seit dem 1. Januar 2021 haben alle Opfer von Gewalttaten einen Rechtsanspruch auf die Leistungen einer solchen Einrichtung. In diesem Film erfahren Sie, wie Traumaambulanzen im Sozialen Entschädigungsrecht arbeiten und wie die Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Der Erklärfilm ist von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung (BIH) e. V.