Pflege

Die Leistungen der Pflege sollen sicherstellen, dass Sie sowohl Zuhause als auch in stationären Einrichtungen angemessene Pflege und Unterstützung erhalten.

Anspruch

Wenn Ihre anerkannten Schädigungsfolgen zu einer Pflegebedürftigkeit führen, können Sie Pflegeleistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht beantragen. Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass Sie sowohl Zuhause als auch in stationären Einrichtungen angemessene Pflege und Unterstützung erhalten.

Ein Anspruch besteht ebenfalls, wenn Gesundheitsstörungen, die nicht allein auf die Schädigung zurückzuführen sind im Zusammenwirken mit den anerkannten Schädigungsfolgen die Pflegebedürftigkeit verursachen.

Bitte beachten Sie

Der erste Ansprechpartner bezüglich der Beantragung von Pflegeleistungen ist Ihre Pflegekasse. Dabei handelt es sich beispielsweise um das Verfahren zur Pflegegradermittlung sowie die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und das Pflegegeld.

Piktogramm eines "i" in einem Kreis

Leistungen

Sollten die Leistungen Ihrer Pflegekasse Ihren pflegerischen Bedarf nur teilweise decken, so können Sie ergänzende Leistungen bei uns beantragen. Wir können die verbleibenden Kosten übernehmen, wenn sie notwendig und angemessen sind.

Hierzu gehören folgende Leistungen:

  • Pflegesachleistungen

  • Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

  • Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

  • Tages- und Nachtpflege

  • Kurzzeitpflege

  • Vollstationäre Pflege

Pikrogramm eines Tropfens und zwei schützenden Händen

Häusliche Pflege durch Pflegekräfte

Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, Ihre häusliche Pflege durch Pflegekräfte sicherzustellen, wenn diese bei Ihnen auf Grundlage eines Arbeitsvertrags beschäftigt sind.

Hierbei können Ihnen ebenfalls die erforderlichen und angemessenen Kosten von uns erstattet werden. Im sogenannten Arbeitgebermodell wird das Pflegegeld der Pflegekasse angerechnet. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Besonderheit

Ausnahmsweise können auch Kosten für Ihre Pflege übernommen werden, wenn Sie

  • weniger als sechs Monate aufgrund der anerkannten Schädigungsfolgen eingeschränkt sind

  • und damit die Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsrechtes nicht gegeben ist.

Piktogramm einer Glühbirne

Antrag stellen

Sie können die Leistungen für Pflege formlos per E-Mail oder telefonisch beantragen:

E-Mail: ser@lvr.de

Telefon: 0221 809-5401