Wenn Ihre anerkannten Schädigungsfolgen zu einer Pflegebedürftigkeit führen, können Sie Pflegeleistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht beantragen. Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass Sie sowohl Zuhause als auch in stationären Einrichtungen angemessene Pflege und Unterstützung erhalten.
Ein Anspruch besteht ebenfalls, wenn Gesundheitsstörungen, die nicht allein auf die Schädigung zurückzuführen sind im Zusammenwirken mit den anerkannten Schädigungsfolgen die Pflegebedürftigkeit verursachen.