Antrag und Verfahren

Hier finden Sie die Anträge zu den Leistungen der Sozialen Entschädigung. Außerdem erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft.

Illustration einer Person, die an einem Laptop arbeitet.

Antrag stellen

Hier finden Sie die Anträge zu den Leistungen der Sozialen Entschädigung. Sie können diese online ausfüllen und uns per Post, E-Mail oder Fax übersenden. Sie können den Antrag auch formlos und mündlich stellen.

Anschrift:
Landschaftsverband Rheinland
Fachbereich Soziale Entschädigung
50663 Köln

E-Mail: ser@lvr.de

Telefon: 0221 809 5401

Telefax: 0221 809 5402

Sie können Ihren Antrag auch über die Sozialplattform stellen. Die Sozialplattform wurde vom NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzt. Sie ermöglicht einen nutzendenfreundlichen digitalen Zugang zu vielen Sozialleistungen deutschlandweit.

Antrag stellen (Erstantrag)

  • Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer nach dem SGB XIV

    Antrag auf Leistung für Gewaltopfer, wenn der/die Antragstellende durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat. Dann können Leistungen nach dem Vierzehnten Sozialgesetzbuch (SGB XIV) erbracht werden.

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  • Antrag auf Leistungen in einer Traumaambulanz als schnelle Hilfe (SGB XIV)

    Antrag auf Leistungen in einer Traumaambulanz als schnelle Hilfe (SGB XIV)

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  • Antrag auf Übernahme von Bestattungs- und Überführungskosten nach dem SGB XIV

    Ansprüche können in Abhängigkeit von den gesetzlichen Vorschriften sowohl Angehörige als auch Personen, die die Bestattung besorgt haben, geltend machen.

    (Online-Formular)
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Antrag auf Leistungen wegen Schädigung durch Schutzimpfungen

Antrag auf Leistungen der Krankenbehandlung und Pflege

Die Leistungen der Krankenbehandlung und Pflege können Sie formlos beantragen. Das geht per E-Mail (ser@lvr.de ) oder telefonisch (0221 809-5401 ).

Anträge für bereits Leistungsberechtigte

  • Antrag auf Zahlung/Weiterzahlung einer Leistung der Teilhabe/Besondere Leistungen im Einzelfall

    Angaben zur Prüfung von Ansprüchen auf Teilhabe-Leistungen und/oder Besondere Leistungen im Einzelfall nach dem Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV)

    (Online-Formular)
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  • Antrag auf Gewährung von Berufsschadensausgleich (SGB XIV)

    Antrag auf Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen, wenn sich die anerkannten Schädigungsfolgen auf die Berufsausübung auswirken.

    (Online-Formular)
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  • Antrag auf Neufeststellung von Beschädigten-Versorgung (Alle Gesetze)

    Formular für anerkannte Beschädigte, die eine Verschlimmerung der anerkannten Schädigungsfolgen geltend machen wollen.

    (Online-Formular)
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Ablauf des Verfahrens

Zur Prüfung eines Antrages ziehen wir weitere Unterlagen hinzu. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, unterstützend mitzuwirken, indem Sie alle erforderlichen Angaben machen, die zur Klärung des Anspruches wichtig sind. Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie schriftlich.

Berücksichtigen Sie bitte, dass die Bearbeitung in diesem komplexen Rechtsgebiet im Normalfall über ein Jahr dauert, bis alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen eingeholt und ausgewertet sind.

Illustration einer Frau mit einem Fernglas. Vor ihr ein überdimensioniertes Blatt mit einem eingezeichneten Weg und Zwischenetappen.

Folgende Prüfschritte müssen im Antragsverfahren durchlaufen werden:

  • Nachweis des schädigenden Ereignisses,

  • Nachweis einer gesundheitlichen Schädigung,

  • Feststellung des Ursachenzusammenhangs zwischen schädigendem Ereignis und gesundheitlicher Schädigung,

  • Feststellung der Leistungen.

Piktogramm eines Häkchens in einem Kreis

Erklärfilm: Antragstellung auf Leistungen der Sozialen Entschädigung

Darstellung des Ablaufs: In diesem Video erfahren Sie detailliert, wie die Antragstellung abläuft.

Der Erklärfilm ist von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung (BIH) e. V.