Antrag und Verfahren
Hier finden Sie die Anträge zu den Leistungen der Sozialen Entschädigung. Außerdem erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft.
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Hier finden Sie die Anträge zu den Leistungen der Sozialen Entschädigung. Sie können diese online ausfüllen und uns per Post, E-Mail oder Fax übersenden. Sie können den Antrag auch formlos und mündlich stellen.
Anschrift:
Landschaftsverband Rheinland
Fachbereich Soziale Entschädigung
50663 Köln
E-Mail: ser@lvr.de
Telefon: 0221 809 5401
Telefax: 0221 809 5402
Sie können Ihren Antrag auch über die Sozialplattform stellen. Die Sozialplattform wurde vom NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzt. Sie ermöglicht einen nutzendenfreundlichen digitalen Zugang zu vielen Sozialleistungen deutschlandweit.
Die Leistungen der Krankenbehandlung und Pflege können Sie formlos beantragen. Das geht per E-Mail (ser@lvr.de ) oder telefonisch (0221 809-5401 ).
Zur Prüfung eines Antrages ziehen wir weitere Unterlagen hinzu. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, unterstützend mitzuwirken, indem Sie alle erforderlichen Angaben machen, die zur Klärung des Anspruches wichtig sind. Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie schriftlich.
Berücksichtigen Sie bitte, dass die Bearbeitung in diesem komplexen Rechtsgebiet im Normalfall über ein Jahr dauert, bis alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen eingeholt und ausgewertet sind.
Nachweis des schädigenden Ereignisses,
Nachweis einer gesundheitlichen Schädigung,
Feststellung des Ursachenzusammenhangs zwischen schädigendem Ereignis und gesundheitlicher Schädigung,
Feststellung der Leistungen.
Darstellung des Ablaufs: In diesem Video erfahren Sie detailliert, wie die Antragstellung abläuft.
Der Erklärfilm ist von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung (BIH) e. V.