Für Berufsbetreuer*innen

Gut vorbereitet in die berufliche rechtliche Betreuung

Berufsbetreuer*innen übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe. Sie unterstützen Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht selbst regeln können.

Das Landesbetreuungsamt des LVR ist im Rheinland für die Anerkennung von Sachkundelehrgängen und betreuungsspezifischen Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgängen zuständig. Damit trägt es dazu bei, ein qualitativ hochwertiges Angebot für die Qualifizierung beruflicher rechtlicher Betreuer*innen sicherzustellen.

Illustration von zwei Personen, einer älteren Frau und einem Mann, die gemeinsam eine Liste ausfüllen

Anerkennung von Sachkundelehrgängen

Wer Sachkundelehrgänge oder Studiengänge für berufliche rechtliche Betreuer*innen anbietet, benötigt eine Anerkennung nach den gesetzlichen Vorgaben.

Das Landesbetreuungsamt prüft die eingereichten Unterlagen und entscheidet über die Anerkennung der Angebote. Darüber hinaus berät es Träger und Bildungseinrichtungen zu den rechtlichen Voraussetzungen und zum Anerkennungsverfahren.

Informationen und Formulare

  • Informationen zum Anerkennungsverfahren

  • Antragsunterlagen

Registrierung als berufliche*r Betreuer*in

Die Registrierung als berufliche*r rechtliche*r Betreuer*in erfolgt nicht beim Landesbetreuungsamt. Für das Registrierungsverfahren sind die örtlichen Betreuungsbehörden zuständig. Sie beraten zu den Voraussetzungen der Registrierung und begleiten das Verfahren.

Weiterführende Informationen

Service

Hier finden Sie eine Übersicht der anerkannten Sachkundelehrgänge und Studiengänge für berufliche rechtliche Betreuer*innen.

Zuständigkeiten auf einen Blick

  • Das Landesbetreuungsamt ist zuständig für: Anerkennung von Sachkundelehrgängen und Studiengängen

  • Die örtlichen Betreuungsbehörden sind zuständig für: Registrierung beruflicher rechtlicher Betreuer*innen, Beratung zum Registrierungsverfahren

Kontakt

Sie haben Fragen? Das Landesbetreuungsamt unterstützt Sie gern.