Als anspruchsberechtigte Person können Sie Entschädigungszahlungen abhängig vom Grad der Schädigungsfolgen (GdS) erhalten. Diese sind steuerfrei und unpfändbar.
Monatliche Entschädigungszahlungen
Ab einem Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 25 wird als Entschädigung eine monatliche Entschädigungszahlung gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Schädigungsfolgen. Die monatliche Entschädigungszahlung erhöht sich für Geschädigte mit schwersten Schädigungsfolgen um 20 Prozent. Diese Leistungen sind nicht von Ihrem Einkommen abhängig.