Für Behörden und Gerichte
Gemeinsam das Betreuungswesen weiterentwickeln
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Betreuungsbehörden, Betreuungsgerichte, Betreuungsvereine und das Landesbetreuungsamt übernehmen unterschiedliche Aufgaben im Betreuungswesen. Durch ihre enge Zusammenarbeit tragen sie dazu bei, Menschen, die Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Angelegenheiten benötigen, bestmöglich zu begleiten.
Das LBA unterstützt die Betreuungsvereine beim Austausch mit Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichten
Die Anforderungen an die rechtliche Betreuung entwickeln sich kontinuierlich weiter. Das Landesbetreuungsamt unterstützt den Austausch zwischen Betreuungsbehörden, Betreuungsgerichten und Betreuungsvereinen, greift aktuelle Entwicklungen auf und begleitet deren Umsetzung in der Praxis.
Ziel ist es, die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteur*innen zu stärken und die Qualität der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung nachhaltig weiterzuentwickeln.
Das Landesbetreuungsamt arbeitet auf regionaler, Landes- und Bundesebene mit verschiedenen Institutionen zusammen und ist Mitglied in zahlreichen Fachgremien. Dazu gehören unter anderem das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS), das Landesbetreuungsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), Fachverbände sowie Arbeitsgemeinschaften im Betreuungswesen.
Der regelmäßige Austausch ermöglicht es, Erfahrungen zu teilen, aktuelle Entwicklungen frühzeitig aufzugreifen und gemeinsam Lösungen für neue Herausforderungen zu entwickeln.
Überörtliche Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in NRW (ÜAG)
Arbeitsgemeinschaft der überörtlichen Betreuungsbehörden Rheinland (AGöB Rheinland)
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS)
Betreuungsgerichtstag e. V. (BGT)
Für Betreuungsbehörden und Gerichte hat das Landesbetreuungsamt die wichtigsten Informationen zusammengestellt:
Sie haben Fragen? Das Landesbetreuungsamt unterstützt Sie gerne.