Baufachliche Beratung

Unser Architektenteam berät bauliche Maßnahmen auf Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Anerkennungsfähigkeit von Maßnahmen nach dem SGB IX und SGB XI.

Ansicht LVR- Kindergarten in Holzbauweise mit Spielgeräten im Vordergrund

Die baufachliche Beratung

Als Architektenteam im LVR-Sozialdezernat beraten wir bauliche Maßnahmen auf Konformität mit dem Altenpflegegesetz NRW, dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW und der Förderrichtlinie öffentliches Wohnen NRW in Bezug auf die Anerkennungsfähigkeit von Maßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch IX und Sozialgesetzbuch XI.

Wir begleiten Bauvorhaben der Altenhilfe sowie der Eingliederungshilfe aus baufachlicher Sicht. Darüber hinaus beraten wir im Bereich der Jugendhilfe in einzelnen Projekten.

Dabei unterstützen wir Sie bereits in der frühen Planungsphase und helfen Ihnen, Anforderungen an Barrierefreiheit und Förderfähigkeit sicher umzusetzen.

Unsere Beratung richtet sich an:

  • Sozialämter und Bewilligungsstellen

  • Träger sozialer Einrichtungen

  • Architektur- und Planungsbüros

  • Projektentwickler*innen

Wichtig zu wissen

Wir beraten immer im Auftrag des Kostenträgers der Einrichtung und geben Empfehlungen an diesen ab. Entscheidungen über die Genehmigung bestimmter Projekte oder Kosten treffen wir nicht.

Für welche Bauprojekte wir beraten

Altenhilfe

Neubau, Umbau und Ausbau von:

  • stationären Pflegeeinrichtungen

  • Tagespflegeeinrichtungen

  • Intensivpflegeeinrichtungen

Die Beteiligung und Beratung erfolgt im Auftrag und in Zusammenarbeit mit den jeweiligen örtlichen Trägern der Sozialhilfe.

Eingliederungshilfe

Neubau, Umbau oder Erweiterung von:

  • Einrichtungen mit besonderem Leistungsumfang / besonderen Wohnformen

  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

  • weiteren Angeboten der sozialen Teilhabe

Die Beteiligung und Beratung erfolgt im Auftrag und in Zusammenarbeit mit unseren jeweils zuständigen Regionalabteilungen.

Jugendhilfe

Neubau, Umbau und Ausbau von:

  • Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen

  • Mutter-Kind-Einrichtungen

  • Internaten

  • Kindertageseinrichtungen

  • weiteren Einrichtungen der Jugendhilfe

Die Beteiligung und Beratungen erfolgen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie.

Wichtige Themen im Rahmen unserer Beratung

Wichtige Themen sind:

  • barrierefreie Erschließung von Gebäuden

  • gegebenenfalls rollstuhlgerechte Nutzung

  • barrierefreie Sanitärbereiche

  • Orientierung und Sicherheit

  • ausreichende Bewegungsflächen

  • wohnliche und teilhabeorientierte Raumkonzepte

Je nach Projektart gelten zusätzliche Anforderungen. Dazu zählen beispielsweise Vorgaben für besondere Wohnformen oder Anforderungen aus Förderprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen.

So unterstützen wir Ihr Bauvorhaben

Wir begleiten Sie während des gesamten Planungs- und Abstimmungsprozesses.

Unsere Leistungen:

  • Beratung zu baulichen Anforderungen

  • Prüfung von Planungsunterlagen

  • Prüfung von Baukosten und Flächenermittlungen

  • Unterstützung im Abstimmungsverfahren

  • Hinweise zu Fördervorgaben

  • Bewertung der Barrierefreiheit

Unser Ziel ist eine wirtschaftliche, förderfähige und inklusive Planung.

Unterlagen und Planungshilfen

Für Ihre Bauplanung stellen wir aktuelle Arbeitshilfen und Dokumente bereit.

Dazu gehören:

  • Orientierungshilfe: Für die besondere Wohnformen

  • Arbeitshilfe: Für die Errichtung von stationären Pflegeeinrichtungen nach dem Altenpflegegesetz

  • Planungshinweise zur Barrierefreiheit

  • Zuständigkeitsübersichten

Häufige Fragen zur baufachlichen Beratung