Baufachliche Beratung
Unser Architektenteam berät bauliche Maßnahmen auf Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Anerkennungsfähigkeit von Maßnahmen nach dem SGB IX und SGB XI.
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Als Architektenteam im LVR-Sozialdezernat beraten wir bauliche Maßnahmen auf Konformität mit dem Altenpflegegesetz NRW, dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW und der Förderrichtlinie öffentliches Wohnen NRW in Bezug auf die Anerkennungsfähigkeit von Maßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch IX und Sozialgesetzbuch XI.
Wir begleiten Bauvorhaben der Altenhilfe sowie der Eingliederungshilfe aus baufachlicher Sicht. Darüber hinaus beraten wir im Bereich der Jugendhilfe in einzelnen Projekten.
Dabei unterstützen wir Sie bereits in der frühen Planungsphase und helfen Ihnen, Anforderungen an Barrierefreiheit und Förderfähigkeit sicher umzusetzen.
Unsere Beratung richtet sich an:
Sozialämter und Bewilligungsstellen
Träger sozialer Einrichtungen
Architektur- und Planungsbüros
Projektentwickler*innen
Wichtig zu wissen
Wir beraten immer im Auftrag des Kostenträgers der Einrichtung und geben Empfehlungen an diesen ab. Entscheidungen über die Genehmigung bestimmter Projekte oder Kosten treffen wir nicht.
Neubau, Umbau und Ausbau von:
stationären Pflegeeinrichtungen
Tagespflegeeinrichtungen
Intensivpflegeeinrichtungen
Die Beteiligung und Beratung erfolgt im Auftrag und in Zusammenarbeit mit den jeweiligen örtlichen Trägern der Sozialhilfe.
Neubau, Umbau oder Erweiterung von:
Einrichtungen mit besonderem Leistungsumfang / besonderen Wohnformen
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
weiteren Angeboten der sozialen Teilhabe
Die Beteiligung und Beratung erfolgt im Auftrag und in Zusammenarbeit mit unseren jeweils zuständigen Regionalabteilungen.
Neubau, Umbau und Ausbau von:
Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
Mutter-Kind-Einrichtungen
Internaten
Kindertageseinrichtungen
weiteren Einrichtungen der Jugendhilfe
Die Beteiligung und Beratungen erfolgen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie.
Wichtige Themen sind:
barrierefreie Erschließung von Gebäuden
gegebenenfalls rollstuhlgerechte Nutzung
barrierefreie Sanitärbereiche
Orientierung und Sicherheit
ausreichende Bewegungsflächen
wohnliche und teilhabeorientierte Raumkonzepte
Je nach Projektart gelten zusätzliche Anforderungen. Dazu zählen beispielsweise Vorgaben für besondere Wohnformen oder Anforderungen aus Förderprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wir begleiten Sie während des gesamten Planungs- und Abstimmungsprozesses.
Unsere Leistungen:
Beratung zu baulichen Anforderungen
Prüfung von Planungsunterlagen
Prüfung von Baukosten und Flächenermittlungen
Unterstützung im Abstimmungsverfahren
Hinweise zu Fördervorgaben
Bewertung der Barrierefreiheit
Unser Ziel ist eine wirtschaftliche, förderfähige und inklusive Planung.
Für Ihre Bauplanung stellen wir aktuelle Arbeitshilfen und Dokumente bereit.
Dazu gehören:
Orientierungshilfe: Für die besondere Wohnformen
Arbeitshilfe: Für die Errichtung von stationären Pflegeeinrichtungen nach dem Altenpflegegesetz
Planungshinweise zur Barrierefreiheit
Zuständigkeitsübersichten
Idealerweise bereits in der Vorplanung. So können Anforderungen früh berücksichtigt und spätere Anpassungen vermieden werden.
Je nach Bauvorhaben gelten unterschiedliche Vorgaben. Häufig sind die Anforderungen der DIN 18040, Förderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen und fachliche Vorgaben der jeweiligen Leistungsbereiche relevant.
Ja. Wir beraten sowohl bei Neubauten als auch bei Umbau-, Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen.
Für Bauprojekte in der Altenhilfe, Eingliederungshilfe und Jugendhilfe.