Teilhabe

Eine erlittene Schädigung kann sich negativ auf Ihr Arbeitsleben, Ihre Schul- oder Ausbildung und Ihr soziales Leben auswirken. Die Leistungen der Teilhabe unterstützen Sie dabei, diese Nachteile auszugleichen oder zu mildern. Hier erfahren Sie welche Leistungen es gibt, wer sie bekommen kann und was dabei zu beachten ist.

Die wichtigsten Fragen vorab

Die Leistungen der Teilhabe

Die im folgenden beschriebenen Leistungen und ihre Voraussetzungen sind nur eine allgemeine Darstellung und begründen nicht bereits einen Anspruch auf eine bestimmte Leistung.

Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben

Aufgabe der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist es, Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern.

Das Spektrum an denkbaren Maßnahmen ist breit. Wenn Sie die Leistungsvoraussetzungen erfüllen, dann besprechen und planen wir diese mit Ihnen gemeinsam.

Denkbar sind zum Beispiel

  • Berufsvorbereitungsmaßnahmen,

  • Umschulungen,

  • Aus- oder Weiterbildungen,

  • berufliche Anpassung oder Weiterentwicklung,

  • Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber sowie

  • Leistungen im Berufsbildungsbereich einer WfbM.

Ebenso können für Menschen mit einer (drohenden) wesentlichen Behinderung, die durch die Schädigung verursacht wurde, Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen erbracht werden.

Illustration einer diversen Gruppe von Personen, die gemeinsam spazieren und interagieren.

Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen

Während einer bewilligten Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben können wir begleitende unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen gewähren. Das können zum Beispiel Leistungen des Übergangsgeldes oder Leistungen der Unterhaltsbeihilfe sein. Auch Reisekosten sowie Haushalts- oder Betriebshilfen und Kinderbetreuungskosten können individuell übernommen werden.

Dabei prüfen wir, ob Sie über Einkommen verfügen, das Sie vorrangig zur Deckung Ihres Bedarfes einsetzen müssen.

Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben können auch an Hinterbliebene erbracht werden. Dafür muss der Antrag innerhalb von fünf Jahren nach dem Tod der/des Geschädigten gestellt werden.

Eine Gruppe von fünf Kindern mit und ohne Behinderung steht nebeneinander.

Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Menschen können durch ein schädigendes Ereignis wesentlich behindert oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht sein. Das kann die Teilhabe an Bildung einschränken. Wenn das bei Ihnen der Fall, können Sie Leistungen zur Teilhabe an Bildung erhalten. Die Leistungen können zum Beispiel sein:

  • Hilfen zur Schulbildung

  • Hilfen zur schulischen und hochschulischen Ausbildung

  • die Weiterbildung für einen Beruf

Für Leistung zur Teilhabe an Bildung sind Hinterbliebene nicht anspruchsberechtigt.

Illustration von zwei Personen, die sich im Vorbeigehen miteinander unterhalten. Im Hintergrund steht ein Museum in der Natur.

Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Menschen können durch ein schädigendes Ereignis wesentlich behindert oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht sein. Das kann das soziale Leben einschränken. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, bekommen Sie möglicherweise Leistungen der Sozialen Teilhabe.

Die Leistungen können zum Beispiel sein:

  • Leistungen für eine Assistenz (wie zum Beispiel Betreutes Wohnen),

  • Leistungen zur Mobilität,

  • Versorgung mit Hilfsmitteln oder

  • die Umgestaltung von Wohnraum, soweit dies aufgrund der gesundheitlichen Folgen der Schädigung erforderlich ist.

Illustration einer Gruppe von Menschen, die Vielfalt und Gemeinschaft repräsentieren.

Nicht von Sozialer Teilhabe umfasst sind zum Beispiel Besuche bei Ärzt*innen sowie medizinische Therapien. Dies sind Leistungen der medizinischen Rehabilitation .

Für Leistung zur Sozialen Teilhabe sind Hinterbliebene nicht anspruchsberechtigt.