Für Ehrenamtliche
Rechtliche Betreuung – ein Ehrenamt mit Verantwortung
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Viele Menschen übernehmen eine rechtliche Betreuung ehrenamtlich – für Angehörige, Menschen aus ihrem persönlichen Umfeld oder als engagierte Bürger*innen zu Personen, zu denen sie vorher keine persönliche Beziehung hatten.
Mit ihrem Einsatz unterstützen sie Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht selbst regeln können. Ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen leisten damit einen wichtigen Beitrag zu Selbstbestimmung und Teilhabe.
Wenn Sie sich für eine ehrenamtliche rechtliche Betreuung interessieren, sind anerkannte Betreuungsvereine die richtigen Ansprechpartner.
Sie informieren über die Aufgaben einer rechtlichen Betreuung, bereiten auf das Ehrenamt vor und begleiten ehrenamtliche Betreuer*innen während ihrer Tätigkeit mit Beratung, Fortbildungen und Erfahrungsaustausch.
In vielen Fällen übernehmen Angehörige oder Menschen aus dem persönlichen Umfeld diese verantwortungsvolle Aufgabe. Darüber hinaus engagieren sich viele Bürger*innen ehrenamtlich und werden dabei von den Betreuungsvereinen begleitet.
Auch wenn Sie bereits eine ehrenamtliche rechtliche Betreuung übernommen haben, stehen Ihnen Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden beratend zur Seite.
Sie unterstützen unter anderem bei Fragen
zu den Aufgaben einer rechtlichen Betreuung
zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
zum Austausch mit anderen Ehrenamtlichen sowie
zu Fortbildungs- und Informationsangeboten.
Aufwandsentschädigung
Ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen können ihre notwendigen Auslagen ersetzt bekommen oder eine jährliche Aufwandspauschale erhalten.
Versicherung
Für ihre Tätigkeit sind ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen über das Land Nordrhein-Westfalen haftpflichtversichert.
Vorsorge treffen
Neben der rechtlichen Betreuung helfen Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen dabei, frühzeitig Entscheidungen für den Fall zu treffen, dass eigene Angelegenheiten später nicht mehr selbst geregelt werden können.
Weiterführende Informationen zum Betreuungsrecht sowie Materialien in Leichter Sprache und verschiedenen Fremdsprachen finden Sie beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen sowie beim Bundesministerium der Justiz.
Sie haben Fragen? Das Landesbetreuungsamt unterstützt Sie gerne.