Publikationen des Dezernats Soziales
Hier finden Sie alle Broschüren, Fachinformationen und weitere Publikationen rund um das Themenfeld Leben mit Behinderung.
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Da der LVR nur für das Rheinland in NRW zuständig ist, versenden wir auf Wunsch auch Einzelexemplare in andere Bundesländer, jedoch keine größeren Mengen.
Dieses Papier informiert über die Freigrenzen und Anrechnungs-Regelungen für die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung beim Einsatz von eigenem Einkommen und Vermögen.
Rund 600 Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im Rheinland leben in einer Pflegefamilie. Hier werden sie unterstützt und gestärkt – erleben ein Aufwachsen im familiären Umfeld.
Menschen mit Behinderung, die regelmäßig Unterstützung benötigen, aber weder in einer besonderen Wohnform noch alleine leben möchten und sich in einem Familienverbund wohl fühlen, sind in Gastfamilien gut aufgehoben. Die Fachinformation stellt die Leistung „Unterstützung in Gastfamilien“ näher vor. Sie richtet sich an Familien und Einzelpersonen, die sich vorstellen können, einen erwachsenen Menschen mit Behinderung aufzunehmen und zu unterstützen.
Die Broschüre erklärt die wichtigsten Regeln und bietet nützliche Links zum Einsatz von Leichter Sprache. Sie soll dazu beitragen, Unsicherheiten aufzulösen und ermutigen, sich auszuprobieren.
Mit dem Bundesteilhabegesetz haben sich einige Zuständigkeiten bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe geändert. Die LVR-Fachinformation gibt einen Überblick: Wer ist für die Unterstützung zuständig? Wo kann man den Antrag stellen? Wer hilft oder berät?
In dieser Fachinformation wird der konzeptionelle Ansatz des Bedarfsermittlungsinstruments BEI_NRW und die Arbeit damit vorgestellt.
Diese Fachinformation informiert über die Planungsverfahren nach dem Bundesteilhabegesetz und die praktische Umsetzung beim LVR.
Das Wörterbuch „Welche Unterstützung brauchen Sie?“ zum BEI_NRW erklärt die Fachwörter und Begrifflichkeiten rund um die Bedarfsermittlung in Leichter Sprache.
Die Publikation stellt kurz und knapp zehn wichtige Fakten rund um das Thema Persönliches Budget vor. In einfacher Sprache.
Seit 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget. Menschen mit Behinderung können wählen, ob sie die Unterstützung als Sachleistung bekommen wollen oder lieber als Geldbetrag. Mit diesem Geld können sie sich dann die Unterstützungsleistung selbst einkaufen und bezahlen.
Die Broschüre liefert umfangreiche Informationen zum Persönlichen Budget und erzählt von Beispielen aus der Praxis - mit einer Zusammenfassung in Leichter Sprache.
Ergebnis der Studie zur Lebenssituation von erwachsenen Menschen mit Behinderung, die bei ihren Eltern / Geschwistern leben. Sie wurde vom Dezernat Soziales mit 276 Familien durchgeführt.
Die Broschüre ist für Personen, deren Hilfebedarf im Rahmen des BEI_NRW-Verfahrens erhoben, verarbeitet und verwendet wird.
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