Studium mit Behinderung
Sie studieren mit einer Behinderung? Erfahren Sie, welche Leistungen zur Teilhabe an Bildung möglich sind, wie Sie Unterstützung beantragen und wo Sie Beratung erhalten.
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Ein Studium an einer Hochschule soll für Menschen mit Behinderung möglichst selbstbestimmt und barrierefrei möglich sein. Ganz gleich, ob Sie ein Studium planen oder bereits studieren: Wir informieren Sie über Leistungen zur Teilhabe an Bildung, den Antrag und Ihre Möglichkeiten der Unterstützung.
Ein Studium eröffnet viele Perspektiven. Damit Menschen mit wesentlicher Behinderung gleichberechtigt an einer Hochschule studieren können, können Leistungen zur Teilhabe an Bildung erforderlich sein.
Leistungen zur Teilhabe an Bildung unterstützen Menschen mit Behinderung dabei, Bildungsangebote möglichst selbstständig und gleichberechtigt zu nutzen. Welche Leistungen infrage kommen, richtet sich nach Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf und den gesetzlichen Voraussetzungen.
Auch Ihre Hochschule unterstützt Sie häufig mit eigenen Angeboten, zum Beispiel durch Beratungsstellen oder Nachteilsausgleiche. Informieren Sie sich möglichst frühzeitig über die Angebote an Ihrem Studienort.
Damit Sie Ihr Studium erfolgreich absolvieren können, können wir Sie im Rahmen der Eingliederungshilfe mit unterschiedlichen Leistungen unterstützen.
Je nach individuellem Bedarf können beispielsweise folgende Leistungen infrage kommen:
Studienassistenz,
Gebärdensprach- oder Schriftdolmetschung,
Kommunikationshilfen,
Vorlesekräfte,
Studienmaterialien in barrierefreien Formaten,
technische Hilfsmittel,
Unterstützung bei studienbezogenen Praktika sowie
Mobilitätshilfen, wenn sie für das Studium erforderlich sind
Welche Leistungen wir übernehmen können, prüfen wir immer anhand Ihrer persönlichen Situation.
Für Leistungen zur Teilhabe an Bildung während des Studiums sind – je nach persönlicher Situation – entweder der LVR oder die Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Wenn Sie Ihren Antrag beim LVR stellen, prüfen wir zunächst die Zuständigkeit. Ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig, leiten wir Ihren Antrag dorthin weiter und informieren Sie darüber. Sie müssen sich nicht selbst um die Weiterleitung kümmern.
Um Leistungen zur Teilhabe an Bildung zu erhalten, stellen Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe. Wir beraten Sie gerne und besprechen mit Ihnen, welche Unterlagen wir für Ihren Antrag benötigen.
In der Regel benötigen wir:
den Zulassungsbescheid oder eine aktuelle Studienbescheinigung,
Nachweise über Ihre Behinderung,
Informationen zu Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf,
gegebenenfalls ärztliche oder fachliche Stellungnahmen sowie
weitere Unterlagen, wenn sie für die Prüfung erforderlich sind.
Wir informieren Sie, welche Nachweise wir in Ihrem Fall benötigen.
Nach Eingang Ihres Antrags prüfen wir Ihren individuellen Unterstützungsbedarf.
Dabei berücksichtigen wir unter anderem:
Ihre persönliche Studien- und Hochschulsituation,
die Auswirkungen Ihrer Behinderung auf das Studium,
die Unterstützung, die Sie benötigen,
die Leistungen Ihrer Hochschule sowie
die gesetzlichen Voraussetzungen.
Anschließend entscheiden wir über Ihren Antrag und informieren Sie über die nächsten Schritte.
Viele Hochschulen bieten eigene Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung an.
Dazu gehören beispielsweise:
Beratungsstellen,
Nachteilsausgleiche bei Prüfungen,
barrierefreie Studienbedingungen,
Unterstützung bei der Studienorganisation.
Informieren Sie sich möglichst frühzeitig über die Angebote Ihrer Hochschule. Gemeinsam mit der Unterstützung der Leistungen der Bundesagentur für Arbeit oder der Eingliederungshilfe können sie Sie während Ihres Studiums unterstützen.
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