Elektronische Rechnung
Hier finden Sie alle Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung beim LVR – von zulässigen Formaten bis zu den Einsendebedingungen.
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Der Landschaftsverband Rheinland empfängt und verarbeitet elektronische Rechnungen im XRechnungs- und ZUGFeRD-Format.
Die erfolgreiche Übermittlung und weitere Verarbeitung Ihrer Rechnungen an
die LVR-Zentralverwaltung einschließlich der Schulen, Museen und Kultureinrichtungen,
die LVR-Jugendhilfe Rheinland,
LVR-InfoKom,
die Rheinland Kultur GmbH,
die LVR-Kliniken,
der LVR-Verbund für WohnenPlusLeben,
die LVR-Krankhauszentralwäscherei und
das LVR-Institut für Forschung und Bildung
setzt die folgenden Einsendebedingungen voraus.
Bitte senden Sie uns pro E-Mail nur jeweils eine Rechnung (beziehungsweise Gutschrift) im ZUGFeRD- oder XRechnungsformat. Kombinationen von Rechnungsformaten sind zu vermeiden (zum Beispiel Rechnungen im ZUGFeRD- und zusätzlich im PDF-Format).
Sofern Sie diese Formate noch nicht unterstützen, können Sie Ihre Rechnung auch im regulären PDF-Format einsenden.
Rechnungen in anderen Dateiformaten (zum Beispiel Word-Dateien, Excel-Dateien) sind nicht zulässig und werden von unserem System nicht verarbeitet.
Zusätzliche Dokumente (zum Beispiel Stundenzettel, Lieferscheine) können der E-Mail im JPG- oder TIF-Format beigefügt werden. Es ist auch möglich, die PDF-Rechnungsdatei um weitere Anlagen zu ergänzen.
Der E-Mail-Text wird nicht gelesen und sollte deshalb keine abrechnungsrelevanten Daten enthalten.
Die maximale Größe der E-Mail darf 10 MB nicht überschreiten.
Die Einsendung der Rechnung in Papierform entfällt damit. Alle übrigen Vereinbarungen für die Rechnungsstellung gegenüber dem LVR bleiben unberührt.
Bitte nutzen Sie für die Übermittlung elektronischer Rechnungen das Postfach der jeweiligen LVR-Einrichtung.
Kontakt
Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss
Teamleitung
Kontakt für die Zentralverwaltung, die Jugendhilfe Rheinland und LVR-InfoKom