Rechnungsprüfung

Die Haushalts- und Finanzkontrolle agiert unabhängig und weisungsfrei im LVR.

Eine Mitarbeiterin zeigt auf den Bildschirm und erläutert ihrem Kollegen etwas.

Fachbereich Rechnungsprüfung

Der Fachbereich Rechnungsprüfung ist eine Einrichtung für die Haushalts- und Finanzkontrolle des LVR nach der Landschaftsverbandsordnung in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW.

Bei der Durchführung seiner Aufgaben ist dieser Fachbereich unabhängig und weisungsfrei. Der Fachbereich Rechnungsprüfung des LVR prüft mit dem Ziel, dass die öffentlichen Mittel wirksam und wirtschaftlich von der Verwaltung eingesetzt werden. Die Grundlagen für diese Tätigkeiten sind geregelt in der Rechnungsprüfungsordnung des LVR.

  • Prüfung des Jahresabschlusses

  • Prüfung des Jahresabschlusses bestimmter Sondervermögen (nicht LVR-Kliniken, LVR-WohnenPlusLeben-Netze, LVR-InfoKom)

  • Prüfung des Gesamtabschlusses

  • laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung

  • dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung sowie Vornahme der Prüfungen

  • bei DV-Buchführung: die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung

  • die Prüfung der Finanzvorfälle gemäß § 100 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen

  • die Prüfung von Vergaben

  • Prüfung der Vermögens- und Schuldenverwaltung einschließlich Vorräte und Vermögensbestände

  • Visakontrolle

  • Mitwirkung bei der Aufklärung von Fehlbeständen am Vermögen des LVR

  • Prüfung auf Zielerreichung, Wirkung der eingesetzten Ressourcen, Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und zügigen Ablauf der Verwaltungsgeschäfte

  • Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Sondervermögen (LVR-Kliniken, LVR-WohnenPlusLeben-Netze, LVR-InfoKom)

  • Betätigungsprüfung

  • Prüfung der Handvorschüsse in der Zentralverwaltung

Ablauf einer Prüfung

Eine Prüfung durch den LVR-Fachbereich Rechnungsprüfung unterteilt sich in mehrere Phasen.