Rechnungsprüfung
Die Haushalts- und Finanzkontrolle agiert unabhängig und weisungsfrei im LVR.
Ende des Seitenheaders.
Der Fachbereich Rechnungsprüfung ist eine Einrichtung für die Haushalts- und Finanzkontrolle des LVR nach der Landschaftsverbandsordnung in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW.
Bei der Durchführung seiner Aufgaben ist dieser Fachbereich unabhängig und weisungsfrei. Der Fachbereich Rechnungsprüfung des LVR prüft mit dem Ziel, dass die öffentlichen Mittel wirksam und wirtschaftlich von der Verwaltung eingesetzt werden. Die Grundlagen für diese Tätigkeiten sind geregelt in der Rechnungsprüfungsordnung des LVR.
Prüfung des Jahresabschlusses
Prüfung des Jahresabschlusses bestimmter Sondervermögen (nicht LVR-Kliniken, LVR-WohnenPlusLeben-Netze, LVR-InfoKom)
Prüfung des Gesamtabschlusses
laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung
dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung sowie Vornahme der Prüfungen
bei DV-Buchführung: die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung
die Prüfung der Finanzvorfälle gemäß § 100 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen
die Prüfung von Vergaben
Prüfung der Vermögens- und Schuldenverwaltung einschließlich Vorräte und Vermögensbestände
Visakontrolle
Mitwirkung bei der Aufklärung von Fehlbeständen am Vermögen des LVR
Prüfung auf Zielerreichung, Wirkung der eingesetzten Ressourcen, Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und zügigen Ablauf der Verwaltungsgeschäfte
Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Sondervermögen (LVR-Kliniken, LVR-WohnenPlusLeben-Netze, LVR-InfoKom)
Betätigungsprüfung
Prüfung der Handvorschüsse in der Zentralverwaltung
Prüfung des Jahresabschlusses
Prüfung des Jahresabschlusses bestimmter Sondervermögen (nicht LVR-Kliniken, LVR-WohnenPlusLeben-Netze, LVR-InfoKom)
Prüfung des Gesamtabschlusses
laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung
dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung sowie Vornahme der Prüfungen
bei DV-Buchführung: die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung
die Prüfung der Finanzvorfälle gemäß § 100 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen
die Prüfung von Vergaben
Prüfung der Vermögens- und Schuldenverwaltung einschließlich Vorräte und Vermögensbestände
Visakontrolle
Mitwirkung bei der Aufklärung von Fehlbeständen am Vermögen des LVR
Prüfung auf Zielerreichung, Wirkung der eingesetzten Ressourcen, Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und zügigen Ablauf der Verwaltungsgeschäfte
Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Sondervermögen (LVR-Kliniken, LVR-WohnenPlusLeben-Netze, LVR-InfoKom)
Betätigungsprüfung
Prüfung der Handvorschüsse in der Zentralverwaltung
Eine Prüfung durch den LVR-Fachbereich Rechnungsprüfung unterteilt sich in mehrere Phasen.
Informationsbeschaffung, -aufbereitung, -analyse (Prüffelderkundung)
Umfasst alle Maßnahmen in sachlicher, zeitlicher und personeller Hinsicht zur Vorbereitung und Durchführung der Prüfung unter Beachtung der örtlich gegebenen Verhältnisse sowie eines wirtschaftlichen Prüfungsablaufes.
Informationsbeschaffung und Risikoanalyse (Risikoorientierte Einzelprüfungsplanung)
Entwicklung eines Prüfungskonzeptes (zeitliche und personelle Prüfungsplanung; Entwicklung einer Prüfungsstrategie)
Prüfungsankündigung
Anforderung Prüfungsunterlagen
Auftaktgespräch
Feststellung des Prüfungssachverhaltes einschließlich der Beurteilungsgrundlagen
Soll/Ist-Vergleich
Feststellung des Prüfungsergebnisses
Optionale Handlungsempfehlung
Durchsicht der Prüfungsdokumentation
Behandlung offener Punkte
Fertigstellung des Entwurfes der Prüfungsdokumentation
Kritische Durchsicht des Entwurfes der Prüfungsdokumentation (gegebenenfalls Redaktionskonferenz)
Abschlussgespräch
Mitteilung der Prüfungsergebnisse durch Bericht, Schreiben oder Vermerk
Vervollständigung der Arbeitspapiere in der Prüfungsakte
Information des Rechnungsprüfungsausschusses über die versandte Prüfungsdokumentation
Kritische Reflexion zum Verlauf der Prüfung
Überprüfung der Risikobewertung
Einholung der abschließenden Stellungnahme des geprüften Bereiches
Fertigung und Versand des Schlussvermerkes
Behandlung der Prüfungsergebnisse im Rechnungsprüfungsausschuss
Überprüfung der vom geprüften Bereich getroffenen Maßnahmen