Landesjugendhilfeausschuss
Das LVR-Landesjugendamt Rheinland besteht aus dem Landesjugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Landesjugendamtes.
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Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit den Aufgaben des Landschaftsverbandes Rheinland in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Er regt Entwicklungen an, fördert Vorhaben und trifft Beschlüsse. Grundlage ist § 10 AG-KJHG. Außerdem ist der Landesjugendhilfeausschuss für alle Angelegenheiten der Jugendhilfeeinrichtungen des Landschaftsverbandes zuständig.
Nach der Konstituierung der 16. Landschaftsversammlung Rheinland im Jahr 2026 hat sich der neue Landesjugendhilfeausschuss gebildet.
Vorsitzender ist der stellvertretende Landrat Timur Bozkir. Er vertritt in der Landschaftsversammlung Rheinland den Kreis Düren.
Zur ersten Stellvertreterin wurde Nicole Wilms gewählt. Zweiter stellvertretender Vorsitzender ist Johannes Dünner.
Der Landesjugendhilfeausschuss berät insbesondere über:
Fachplanungen und Einzelprojekte
Haushaltsplan und Investitionsprogramm
die Stellungnahme vor der Bestellung oder Wahl der Leitung der Verwaltung des Landesjugendamtes
die Abgrenzung der Aufgaben des Landesjugendamtes von anderen Stellen der Verwaltung des Landschaftsverbandes
Der Landesjugendhilfeausschuss entscheidet insbesondere über:
Zuschüsse und Darlehen für Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Richtlinien und Grundsätze für die Tätigkeit der Jugendämter
die Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe
die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
die öffentliche Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe gemäß § 25 Absatz 1 Ziffer 2 AG-KJHG
Grundsätze für die Wahrnehmung der Aufgaben des Landesjugendamtes
Dazu gehört auch, eine gleichmäßige Erfüllung der Aufgaben der Jugendämter zu sichern. Außerdem berät das Landesjugendamt die Jugendämter bei schwierigen Einzelfällen in der Hilfe zur Erziehung.
Bei Zuschüssen und Darlehen kann der Landesjugendhilfeausschuss Entscheidungen auf die Verwaltung des Landesjugendamtes übertragen. Dies gilt für bestimmte Zuschüsse und Darlehen oder bis zu einer festgelegten Bewilligungssumme. Das Verfahren kann der Ausschuss näher regeln.
Vor Entscheidungen der Landschaftsversammlung oder des Landschaftsausschusses zu Angelegenheiten der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe soll der Landesjugendhilfeausschuss gehört werden.
Der Ausschuss hat dort außerdem das Recht, Anträge zu stellen.
Der Landesjugendhilfeausschuss nimmt zugleich die Aufgaben eines Fachausschusses im Sinne der Landschaftsverbandsordnung wahr.
Die Sitzungen des Landesjugendhilfeausschusses sind grundsätzlich öffentlich. Ausnahmen gelten, wenn das Wohl der Allgemeinheit, berechtigte Interessen einzelner Personen oder schutzbedürftiger Gruppen entgegenstehen.
Der Landesjugendhilfeausschuss kommt etwa alle zwei Monate zu seinen Sitzungen zusammen.
Informationen zu Sitzungsterminen und Beratungspunkten finden Sie hier: