Kindertagesbetreuung

Als LVR-Landesjugendamt Rheinland sind wir für die Aufsicht über Kindertageseinrichtungen im Rheinland zuständig.

Ein Sitzkreis mit Kindern und einer Erzieherin in der Kita.

Ziel ist es, das Wohl der Kinder in den Einrichtungen zu sichern. Dazu prüfen wir, ob Träger die bundes- und landesrechtlichen Vorgaben einhalten. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die pädagogische Konzeption, die räumlichen Bedingungen, die personelle Ausstattung, die Qualifikation der Mitarbeitenden und die Betriebsführung.

Als betriebserlaubniserteilende Behörde übernehmen wir als Landesjugendamt unter anderem folgende Aufgaben:

  • Erteilung der Betriebserlaubnis

  • Erteilung von Auflagen und Durchführung weiterer aufsichtsrechtlicher Maßnahmen

  • Durchführung von Prüfungen vor Ort und nach Aktenlage

  • Bearbeitung von Meldungen bei möglichen Gefährdungen des Kindeswohls

Außerdem beraten wir Träger, Fachberatungen und Jugendämter – von der Planung neuer Einrichtungen bis zu Fragen des laufenden Betriebs.