Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII

Als Fachberatung des LVR-Landesjugendamtes unterstützen wir die Fach- und Leitungskräfte der Jugendämter im Rheinland, die im Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII tätig sind.

Im Rahmen der Hilfegewährung nach § 35a SGB VIII sind die Jugendämter Rehabilitationsträger nach dem SGB IX. Bei der Prüfung und Gewährung von Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII sind deshalb die Vorschriften und Fristen des SGB IX zu beachten.

Wir unterstützen die Fach- und Leitungskräfte der Jugendämter durch Beratung zu grundsätzlichen Fragestellungen, durch Fortbildungen und durch Publikationen wie Empfehlungen und Materialien.

Wir beraten zu grundsätzlichen Fragestellungen in den Bereichen:

  • Verfahren der Zuständigkeitsprüfung und Vor- und Nachrangregelungen,

  • Verfahren der Hilfegewährung,

  • Verfahren der Beteiligung weiterer Rehabilitationsträger,

  • Leistungen der Eingliederungshilfe.

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