Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII
Als Fachberatung des LVR-Landesjugendamtes unterstützen wir die Fach- und Leitungskräfte der Jugendämter im Rheinland, die im Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII tätig sind.
Ende des Seitenheaders.
Im Rahmen der Hilfegewährung nach § 35a SGB VIII sind die Jugendämter Rehabilitationsträger nach dem SGB IX. Bei der Prüfung und Gewährung von Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII sind deshalb die Vorschriften und Fristen des SGB IX zu beachten.
Wir unterstützen die Fach- und Leitungskräfte der Jugendämter durch Beratung zu grundsätzlichen Fragestellungen, durch Fortbildungen und durch Publikationen wie Empfehlungen und Materialien.
Wir beraten zu grundsätzlichen Fragestellungen in den Bereichen: