Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII
Als Fachberatung des LVR-Landesjugendamtes unterstützen wir die Fach- und Leitungskräfte der Jugendämter im Rheinland, die im Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII tätig sind.
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Im Rahmen der Hilfegewährung nach § 35a SGB VIII sind die Jugendämter Rehabilitationsträger nach dem SGB IX. Bei der Prüfung und Gewährung von Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII sind deshalb die Vorschriften und Fristen des SGB IX zu beachten.
Wir unterstützen die Fach- und Leitungskräfte der Jugendämter durch Beratung zu grundsätzlichen Fragestellungen, durch Fortbildungen und durch Publikationen wie Empfehlungen und Materialien.
Wir beraten zu grundsätzlichen Fragestellungen in den Bereichen:
Verfahren der Zuständigkeitsprüfung und Vor- und Nachrangregelungen,
Verfahren der Hilfegewährung,
Verfahren der Beteiligung weiterer Rehabilitationsträger,
Leistungen der Eingliederungshilfe.
Arbeitshilfe § 35a SGB VIII Teil I: Verfahren : Die Arbeitshilfe der beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter beschreibt die rechtlichen Grundlagen, das Verfahren des Jugendamtes und das Verfahren zur Beteiligung weiterer Rehabilitationsträger.
Beiblatt zur Arbeitshilfe § 35a SGB VIII Teil I: Verfahren : Das Beiblatt erläutert die durch das KJSG erfolgten Änderung im Kontext der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.
Zusammenarbeit Jugendämter und Dezernat Soziales beim Zuständigkeitsübergang nach § 36b Abs. 2 SGB VIII : Die gemeinsam von mehreren Jugendämtern, dem LVR-Landesjugendamt und dem LVR-Dezernat Soziales entwickelten Verfahrensabsprachen sollen eine nahtlose und bedarfsgerechte Leistungsgewährung beim Zuständigkeitsübergang sicherstellen.
Zusammenarbeit bei Leistungen zur Beschäftigung nach § 111 SGB IX : Um eine bedarfsgerechte und nahtlose Überleitung bei den Leistungen zur Beschäftigung sicherzustellen, sind Verfahrensabsprachen zwischen dem LWL-Inklusionsamt Arbeit und dem LVR-Dezernat Soziales als Träger der Eingliederungshilfe und den Jugendämtern in NRW erarbeitet worden.
Pocketbroschüre "Was Jugendämter leisten: Teilhabe ermöglichen" : Die Broschüre der BAG Landesjugendämter informiert über die Leistungen, Ziele und das Verfahren des Jugendamtes bei der Gewährung von Eingliederungshilfe für junge Menschen mit einer (drohenden) seelischen Behinderung.