Pflegefamilien und Über-Tag-und-Nacht-Betreuung
Wir unterstützen Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Pflegefamilien und Wohneinrichtungen. Hier finden Sie Informationen zu Leistungen, Zuständigkeiten sowie Beratung..
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Manche Kinder und Jugendliche mit Behinderung können vorübergehend oder dauerhaft nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben. Je nach individuellem Unterstützungsbedarf kann eine Pflegefamilie oder eine Wohneinrichtung die passende Unterstützung bieten.
Eine Pflegefamilie bietet Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ein familiäres Zuhause und begleitet sie im Alltag.
Seit 2020 ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) für Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher oder Sinnesbehinderung zuständig, die im Rheinland in einer Pflegefamilie leben. Mit dem Bundesteilhabegesetz ist diese Zuständigkeit von den Kreisen und kreisfreien Städten auf die Landschaftsverbände übergegangen. Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung bleibt das örtliche Jugendamt zuständig.
Wir begleiten Pflegeverhältnisse im Rahmen der Eingliederungshilfe. Gemeinsam mit den Pflegefamilien und weiteren Beteiligten ermitteln wir den individuellen Unterstützungsbedarf. Anschließend planen wir die erforderlichen Leistungen. Die Beratung und Unterstützung der Pflegefamilien erfolgt durch freie Träger.
Kinder und Jugendliche mit Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe auch in einer Wohneinrichtung erhalten. Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen und sind Ihr zuständiger Ansprechpartner.
Gemeinsam mit den Familien und weiteren Beteiligten ermitteln wir den individuellen Unterstützungsbedarf und planen die erforderlichen Leistungen.
Wir übernehmen bis zum Abschluss der Schulausbildung die Kosten für den Lebensunterhalt und die fachliche Unterstützung in der Wohneinrichtung. Die Leistungen werden als gebündelte Leistung über den Einrichtungsträger erbracht.
Für Fahrten zwischen der Wohneinrichtung und dem Elternhaus können Besuchsbeihilfen gewährt werden. Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Kreis oder der zuständigen kreisfreien Stadt.
Hier finden Sie weiterführende Informationen und Dokumente rund um Pflegefamilien sowie die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche.
Rund 600 Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im Rheinland leben in einer Pflegefamilie. Hier werden sie unterstützt und gestärkt – erleben ein Aufwachsen im familiären Umfeld.
Mit dem Bundesteilhabegesetz haben sich einige Zuständigkeiten bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe geändert. Die LVR-Fachinformation gibt einen Überblick: Wer ist für die Unterstützung zuständig? Wo kann man den Antrag stellen? Wer hilft oder berät?
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