Pflegefamilien und Über-Tag-und-Nacht-Betreuung

Wir unterstützen Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Pflegefamilien und Wohneinrichtungen. Hier finden Sie Informationen zu Leistungen, Zuständigkeiten sowie Beratung..

In einer Beratungssituation sitzt ein Mann mit einem Laptop einer Frau und einem Mann gegenüber. Beide schauen den Beratenden an während dieser ihnen etwas erklärt.

Unsere Leistungen

Manche Kinder und Jugendliche mit Behinderung können vorübergehend oder dauerhaft nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben. Je nach individuellem Unterstützungsbedarf kann eine Pflegefamilie oder eine Wohneinrichtung die passende Unterstützung bieten.

Pflegefamilien

Eine Pflegefamilie bietet Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ein familiäres Zuhause und begleitet sie im Alltag.

Seit 2020 ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) für Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher oder Sinnesbehinderung zuständig, die im Rheinland in einer Pflegefamilie leben. Mit dem Bundesteilhabegesetz ist diese Zuständigkeit von den Kreisen und kreisfreien Städten auf die Landschaftsverbände übergegangen. Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung bleibt das örtliche Jugendamt zuständig.

Wir begleiten Pflegeverhältnisse im Rahmen der Eingliederungshilfe. Gemeinsam mit den Pflegefamilien und weiteren Beteiligten ermitteln wir den individuellen Unterstützungsbedarf. Anschließend planen wir die erforderlichen Leistungen. Die Beratung und Unterstützung der Pflegefamilien erfolgt durch freie Träger.

Piktogramm einer Familie

Betreuung über Tag und Nacht

Kinder und Jugendliche mit Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe auch in einer Wohneinrichtung erhalten. Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen und sind Ihr zuständiger Ansprechpartner.

Gemeinsam mit den Familien und weiteren Beteiligten ermitteln wir den individuellen Unterstützungsbedarf und planen die erforderlichen Leistungen.

Wir übernehmen bis zum Abschluss der Schulausbildung die Kosten für den Lebensunterhalt und die fachliche Unterstützung in der Wohneinrichtung. Die Leistungen werden als gebündelte Leistung über den Einrichtungsträger erbracht.

Für Fahrten zwischen der Wohneinrichtung und dem Elternhaus können Besuchsbeihilfen gewährt werden. Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Kreis oder der zuständigen kreisfreien Stadt.

Beratung und Kontakt

Downloads

Hier finden Sie weiterführende Informationen und Dokumente rund um Pflegefamilien sowie die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche.

Publikationen