Kindertageseinrichtungen & Kindertagespflege
Wir fördern mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
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Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erhalten Fördermittel auf Grundlage der Gesetze, Richtlinien und Weisungen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und für Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich des LVR-Landesjugendamtes stellt das Land Nordrhein-Westfalen jährlich mehr als 3 Milliarden Euro bereit. Hinzu kommen investive Fördermittel des Landes und des Bundes für neue Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
Wir bewilligen die Landesmittel an die Jugendämter der rheinischen Kommunen.