Familienberatungsstellen

Wir fördern die Personalkosten von Familienberatungsstellen. Grundlage sind die "Grundsätze der Förderung der Familienberatung in Nordrhein-Westfalen".

Wir fördern die Personalkosten für

  • Erziehungsberatungsstellen in freier Trägerschaft,

  • Ehe- und Lebensberatungsstellen,

  • integrierte Beratungsstellen,

  • Beratungsstellen mit besonderem Beratungsschwerpunkt,

  • Anlauf- und Beratungsstellen bei Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch von Kindern sowie

  • Online-Beratungen durch Erziehungsberatungsstellen,

  • spezialisierte Beratungsstellen bei sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen.

Grundsätze der Förderung der Familienberatung in Nordrhein-Westfalen und Regeln des fachlichen Könnens für die Arbeit der Familienberatungsstellen in NRW:

Formulare zur Förderung von Personalkosten

  • Rechtsverb. Bestätigung 2025 freie Träger Familienberatung

    Rechtsverb. Bestätigung 2025 freie Träger Familienberatung

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  • Anlage rechtsverb. Bestätigung freie Träger

    Anlage rechtsverb. Bestätigung freie Träger

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  • Rechtsverb. Bestätigung 2025 öffentliche Träger Familienberatung

    Rechtsverb. Bestätigung 2025 öffentliche Träger Familienberatung

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  • Anlage rechtsverb. Bestätigung kom. Träger

    Anlage rechtsverb. Bestätigung kom. Träger

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Zusatzförderung für Kooperationen mit Familienzentren

Für Kooperationen mit Familienzentren stellen wir zusätzliche Fördermöglichkeiten bereit. Hier finden Sie die maßgeblichen Unterlagen und Nachweise.

  • Mitteilung zur Förderung von Familienberatungsstellen für Kooperationen mit Familienzentren

    Mitteilung zur Förderung von Familienberatungsstellen für Kooperationen mit Familienzentren

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  • Rechtsverbindliche Bestätigung KoopFZ 2025 VN

    Rechtsverbindliche Bestätigung KoopFZ 2025 VN

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  • Anlage 1 Berechnungsbogen 2025

    Anlage 1 Berechnungsbogen 2025

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  • Anlage 2 Nachweis der Kooperationsleistungen mit Familienzentren

    Anlage 2 Nachweis der Kooperationsleistungen mit Familienzentren

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