Familienberatungsstellen
Wir fördern die Personalkosten von Familienberatungsstellen. Grundlage sind die "Grundsätze der Förderung der Familienberatung in Nordrhein-Westfalen".
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Wir fördern die Personalkosten für
Erziehungsberatungsstellen in freier Trägerschaft,
Ehe- und Lebensberatungsstellen,
integrierte Beratungsstellen,
Beratungsstellen mit besonderem Beratungsschwerpunkt,
Anlauf- und Beratungsstellen bei Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch von Kindern sowie
Online-Beratungen durch Erziehungsberatungsstellen,
spezialisierte Beratungsstellen bei sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
Grundsätze der Förderung der Familienberatung in Nordrhein-Westfalen und Regeln des fachlichen Könnens für die Arbeit der Familienberatungsstellen in NRW:
Grundsätze der Förderung der Familienberatung in Nordrhein-Westfalen und Regeln des fachlichen Könnens für die Arbeit der Familienberatungsstellen in NRW:
Für Kooperationen mit Familienzentren stellen wir zusätzliche Fördermöglichkeiten bereit. Hier finden Sie die maßgeblichen Unterlagen und Nachweise.
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