Für Adoptionsinteressierte
Wir beraten Paare und Einzelpersonen zu rechtlichen, psychologischen und pädagogischen Fragen rund um Auslandsadoptionen und deren Vermittlung.
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Die zentrale Adoptionsstelle vermittelt keine Kinder aus dem Inland.
Wenn Sie den Wunsch haben, ein Kind innerhalb Deutschlands zu adoptieren, sollten Sie sich an das örtliche Jugendamt oder eine Adoptionsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft wenden.
Mit dem untenstehenden Jugendamtsverzeichnis erhalten Sie eine Übersicht aller rheinischen Jugendämter. Anhand Ihres Wohnortes finden Sie dort die Kontaktdaten der örtlich für Sie zuständigen Anlaufstelle.
Unsere Broschüre "Adoption - Ein Überblick für Interessierte" beantwortet erste Fragen und erklärt den allgemeinen Ablauf.
Ein Überblick für Interessierte
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Wir beraten Paare und Einzelpersonen in rechtlichen, psychologischen und pädagogischen Fragen der Adoption und Adoptionsvermittlung für den Bereich der Auslandsadoption.
Darüber hinaus führen wir internationale Adoptionsvermittlungsverfahren durch.
Internationale Adoptionen richten sich nach den Vorgaben des Haager Adoptionsübereinkommens und des Adoptionsvermittlungsgesetzes.
Im Mittelpunkt steht dabei immer das Wohl des Kindes:
Adoptionen müssen seine Grundrechte wahren und erfolgen unter strengen Verfahren, die Kinder vor Entführung, Verkauf und Handel schützen.
Das Angebot richtet sich an alle Interessierten – unabhängig davon, ob ein fremdes oder verwandtes Kind adoptiert werden soll.
Sie erhalten:
einen Überblick zu Voraussetzungen, Ablauf und rechtlichen Rahmenbedingungen
Informationen zu den Kindern (meist ab 2 Jahren, häufig mit besonderen Bedürfnissen)
die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen
Adoptionsbewerber*innen können sich für ein Vermittlungsverfahren auch an anerkannte Auslandsvermittlungsstellen freier Träger wenden. Viele dieser Stellen bieten außerdem kostenpflichtige Seminare an, in denen sie über ihre Arbeit sowie die aktuelle Situation in den jeweiligen Herkunftsländern informieren.
Die Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft arbeiten bundesweit und benötigen für jedes Herkunftsland eine eigene Zulassung durch die zuständige zentrale Adoptionsstelle.
Eine Auflistung der Auslandsvermittlungsstellen und den jeweiligen zugelassenenen Herkunftsländern erhalten Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz:
Das Vorbereitungsseminar zur Adoption eines Kindes aus dem Ausland vermittelt zentrale Aspekte der Auslandsadoption, ermöglicht den Austausch mit anderen Interessierten und bietet Einblicke durch erfahrene Adoptiveltern – von der Bewerbung bis zum Familienalltag.
Die Teilnahme ist für Bewerber*innen, die eine Vermittlung über den LVR anstreben, verpflichtend. Eine durchgehende Anwesenheit inklusive Übernachtung ist erforderlich; Paare nehmen gemeinsam teil.
Sie haben Fragen zum Thema Auslandsadoptionen?
LVR-Dezernat 4 - Kinder, Jugend und Familie
Fachberatung für Auslandsadoptionen
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