Teil.Sein.NRW

Das Landesprogramm für Teilhabe, Demokratiebildung und Extremismus­prävention für junge Geflüchtete.

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Wir fördern Angebote der Kinder und Jugendhilfe, die junge Geflüchtete in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe unterstützen, demokratische Kompetenzen fördern und ihre Resilienz gegenüber extremistischer Ansprache stärken.

Das Landesprogramm richtet sich an Kommunen und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Es unterstützt bedarfsgerechte Angebote vor Ort.

Ziel des Programms

Die Kinder- und Jugendhilfe hat den Auftrag, junge Menschen in ihrer Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe zu fördern und Diskriminierungen entgegenzuwirken.

Teil.Sein.NRW unterstützt dieses Ziel insbesondere durch:

  • Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu Angeboten der Jugendhilfe

  • Mitbestimmung und Partizipation junger Geflüchteter

  • Vermittlung demokratischer Grundprinzipien und Menschenrechte

  • Stärkung von Resilienz gegenüber extremistischer Ansprache

  • Unterstützung von Begegnung und Austausch zwischen geflüchteten und nicht geflüchteten jungen Menschen

Was kann gefördert werden?

  • konkrete Angebote der Jugendhilfe

  • Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote für Fachkräfte

  • Bedarfsanalysen

  • Kooperations- und Vernetzungsprojekte

  • begleitende Arbeit mit sorgeberechtigten Personen

  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind alle Kommunen und Kreise in Nordrhein-Westfalen – mit und ohne eigenem Jugendamt.

Kreisangehörige Kommunen ohne eigenem Jugendamt müssen zusätzlich ein Schreiben des zuständigen Kreisjugendamtes einreichen. Darin muss bestätigt werden, dass das Projekt unterstützt wird.

Eine Weiterleitung der Fördermittel an freie Träger der Jugendhilfe, Vereine oder Migrant*innen­selbst­organisationen ist möglich. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen in ein abgestimmtes kommunales Gesamtkonzept eingebunden sind.

Antragstellung

Anträge sind online über das Förderfachportal des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen. Den Zugangslink finden Sie im jeweiligen Aufrufschreiben.

Für die Antragstellung sind sämtliche erforderlichen Unterlagen vollständig hochzuladen.

Dazu gehören:

  • eine detaillierte Projektbeschreibung und

  • ein Kosten- und Finanzierungsplan.

Die Dokumente sind ausschließlich im PDF Format einzureichen.

Eine Förderung ist möglich, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind und die geplanten Maßnahmen den Zielen des Landesprogramms entsprechen.

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