Hintergrund und Allgemeines
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Heilpädagogische Leistungen sind Leistungen zur sozialen Teilhabe. Sie sollen die Selbständigkeit der Kinder mit (drohender) Behinderung erhöhen und ihre Gemeinschaftsfähigkeit und Entwicklung fördern. Hierbei werden die Kinder in ihrer Lernentwicklung, in ihrem sozialen Verhalten sowie in ihrem emotionalen Erleben durch unterschiedliche Fördermaßnahmen begleitet. Dazu zählen die jeweils erforderlichen nichtärztlichen therapeutischen, psychologischen, sonderpädagogischen und psychosozialen Leistungen sowie die Beratung der Erziehungsberechtigten.
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In Kombination mit pädagogischen Leistungen und bei Bedarf verbunden mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in Tageseinrichtungen für Kinder (Kindertageseinrichtung).
In Kombination mit pädagogischen Leistungen in der Kindertagespflege.
Als "solitäre" heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Frühförderung (zum Beispiel durch Frühförderstellen, Autismusambulanzen, Sozialpädiatrisches Zentrum, Praxen).
In Kombination mit medizinisch–therapeutischen Leistungen als "Komplexleistung Frühförderung" (zum Beispiel durch interdisziplinäre Frühförderstellen).
Kinder mit erhöhtem Teilhabebedarf können heilpädagogische Leistungen teilweise auch in heilpädagogischen Gruppen und Einrichtungen erhalten. Diese werden gegenwärtig im Sinne der Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt.
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Im Zuge der Gesamtplanung stellt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) den individuellen Bedarf des Kindes mit Behinderung fest. Dies erfolgt gemeinsam mit einer geschulten Fallmanager*in und mithilfe des einheitlichen Bedarfsermittlungsinstruments.
Das Fallmanagement berät und unterstützt Sie als Sorgeberechtigte umfassend, damit Ihr Kind bedarfsgerechte Leistungen erhält. Nach Terminvereinbarung findet die Beratung und gegebenenfalls die Bedarfsermittlung in einer Beratungsstelle statt.
Im Einzelfall kommen kann die Beratung auch zu Hause, in der Kita, der Frühförderstelle oder der Kindertagespflege stattfinden.
Die Fallmanager*innen beantworten Ihre Fragen zur künftigen Förderung Ihres Kindes. Außerdem kann die Beratung zu einem Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe führen.
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Die Fallmanager*innen beraten vor Ort, unterstützen Familien und helfen, passende Hilfen für Kinder zu finden, damit mögliche Einschränkungen früh erkannt werden und das Kind gut am Leben teilnehmen kann.
Wenn Eltern einen Antrag stellen, wird der Hilfebedarf des Kindes geprüft und alle wichtigen Informationen von Fachkräften zusammengetragen, um ein vollständiges Bild zu bekommen. Die empfohlenen Leistungen werden elektronisch an die Landschaftverband Rheinland–Zentrale in Köln geschickt. Dort werden Bescheide für die Eltern erstellt und Kopien an die beteiligten Einrichtungen wie Kita oder Kinderarzt versandt.
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Um den Personenkreis der Eingliederungshilfe feststellen zu können, müssen eine gesundheitliche Einschränkung und eine Teilhabeeinschränkung vorliegen.
Für die Beurteilung einer gesundheitlichen Einschränkung bedarf es einer ärztlichen Diagnose. Diese Diagnose kann beispielsweise von einem Kinderarzt ausgestellt werden. Hierfür ist weder ein spezifischer Vordruck noch eine ausführliche Stellungnahme vonnöten. Die konkrete Bezeichnung der gesundheitlichen Einschränkung im Sinne des Diagnoseschlüssels ist ausreichend.
Die Diagnose sollte vorab übermittelt oder möglichst zum Gespräch mitgebracht werden. Bei Nichtvorliegen muss die Diagnose nachgereicht werden.
Anschließend erfolgt die Prüfung der Teilhabeeinschränkung durch das Fallmanagement.
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Wenn Sie bei Ihrem Kind eine Entwicklungsverzögerung vermuten, halten Sie Ihre Beobachtungen (zum Beispiel Sprache, Motorik, Sozialverhalten) fest und besprechen Sie sie mit der Kinderärztin/dem Kinderarzt, die/der die Entwicklung einschätzen und bei Bedarf eine ärztliche Verordnung für weitere Diagnostik ausstellen kann. Das Fallmanagement unterstützt dabei und entscheidet auf dieser Grundlage über die Bewilligung der Leistung. Viele Frühförderstellen bieten zudem offene, niedrigschwellige Beratungsangebote an. Diese bieten erste Orientierung, sind vertraulich, ergebnisoffen sowie kostenfrei und können vor Einleitung einer Eingangsdiagnostik erfolgen. Dieses Beratungsangebot steht allen Familien offen, ohne dass eine Zuordnung zum Personenkreis der Eingliederungshilfe erfolgt sein muss.
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Bis zum Schuleintritt trägt der Landschaftverband Rheinland – unabhängig von der Art der Behinderung des Kindes – die Kosten für alle einrichtungsbezogen erbrachten heilpädagogischen Leistungen.
Daneben können für Kinder mit Behinderung noch zahlreiche weitere Leistungen und Hilfen infrage kommen. Beispiele hierfür sind: Eingliederungshilfe im häuslichen Umfeld/in der Freizeit, pflegerische und medizinische Maßnahmen oder Hilfs- und Heilmittel. Sie werden teilweise von anderen Kostenträgern erbracht, etwa den örtlichen Sozialhilfeträgern und den Kranken– oder Pflegeversicherungen. Mehr erfahren Sie im Rahmen der Beratung durch Fallmanagement.
Kindertagesbetreuung
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In der Kita erhalten alle leistungsberechtigten Kinder gemeinschaftlich die landeseinheitliche, pauschalierte Basisleistung Eins.
Die Kita–Träger melden jeweils zum Kindergartenjahr, welches Modell in der Einrichtung gewählt wird:
Im Modell der Gruppenstärkenabsenkung wird die Gruppenstärke pro Kind mit Behinderung um einen Platz abgesenkt.
Im Modell Zusatzkraft bleibt die Gruppenstärke unverändert; zusätzliche Fachkräfte zur Betreuung der innerhalb dieser Gruppenstärke betreuten Kinder mit Behinderung werden durch den Landschaftverband Rheinland finanziert.
Kern ist ein verbesserter Personalschlüssel je Kind mit Behinderung, der in beiden Modellen nahezu gleich ist. Darüber hinaus müssen die Mittel eingesetzt werden, um den im Landesrahmenvertrag ausgewiesenen Stundenumfang aufzubauen.
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Wenn Ihr Kind am Alltag in der Kita nur eingeschränkt teilhaben kann, können Sie beim Landschaftverband Rheinland (LVR) die Basisleistung Eins beantragen. Diese Leistung unterstützt Kinder dabei, in der Kita besser gefördert zu werden.
Um die Basisleistung Eins zu beantragen, wenden Sie sich am einfachsten an Ihre Fallmanagement vor Ort. Die Kontaktdaten finden Sie in der Rubrik Ansprechpersonen.
Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
ärztliche Bescheinigungen/ Diagnosen Ihres Kindes
Gutachten oder Förderberichte aus Kita oder Frühförderung
Nachweis über den Kindergarten– oder Kita–Besuch
die Geburtsurkunde Ihres Kindes
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Im Kita–Alltag mit Basisleistung Eins werden Fachkraftstunden gezielt eingesetzt, um die Struktur innerhalb der Gruppe zu fördern. Dabei schaffen feste Abläufe, Rituale und Orientierungspunkte Sicherheit und unterstützen die Kinder darin, sich im Gruppenalltag zurechtzufinden. Gleichzeitig wird jedes Kind individuell betrachtet: Die Fachkräfte gehen auf persönliche Bedürfnisse ein, unterstützen Entwicklungsziele und fördern Selbstständigkeit. So profitieren Kinder von der Gruppendynamik, erhalten klare Orientierung und zugleich individuelle Begleitung, die ihr Wohlbefinden und ihre soziale Kompetenz stärkt. Ergänzend erfolgen kontinuierliche Beobachtungen, um die individuellen Bedürfnisse und Entwicklungsstände jedes Kindes zu erfassen.
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Grundsätzlich ist die gemeinschaftlich erbrachte Basisleistung Eins im Landesrahmenvertrag als bedarfsdeckend ausgestaltet worden. Sollte die Basisleistung Eins im Einzelfall nicht ausreichend ist, um den individuellen Teilhabebedarf zu decken, können darüber zusätzliche individuelle heilpädagogische Leistungen (Kita–Assistenz) in der Kita erbracht werden. In der Regel kann ein Antrag auf eine individuelle heilpädagogische Leistung erst beschieden werden, wenn ausreichend Informationen vorliegen, wie sich der Alltag in der Kita gestaltet.
Frühförderung
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Solitäre heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Frühförderung bieten ein breites Spektrum und werden beispielsweise in Frühförderstellen, Autismuspraxen oder Sozialpädiatrisches Zentrum angeboten.
Die Leistung umfasst auch die heilpädagogische Diagnostik. Daneben bezieht sie sich auch auf die Erstberatung als offenes, niedrigschwelliges Beratungsangebot für alle Eltern, die eine Entwicklungsverzögerung oder ein Entwicklungsrisiko bei ihrem Kind vermuten.
Das Ergebnis der Diagnostik sowie die Bedarfsermittlung bilden die Grundlage der Förder– und Behandlungsplanung. Die heilpädagogische Entwicklungsförderung erfolgt handlungs– und alltagsorientiert. Die Inhalte werden als landeseinheitliche Standards definiert und angebotsbezogen als zeitbasiertes Entgelt finanziert.
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Die Komplexleistung Frühförderung nach § 46 neuntes Sozialgesetzbuch umfasst Leistungen der medizinischen Rehabilitation und heilpädagogische Leistungen. Ergänzt werden diese Leistungen durch die Beratung der Erziehungsberechtigten und die interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Ziel ist es, die Leistungserbringung aus einer Hand zu ermöglichen. Das bedeutet vor allem, dass die Förder–, Therapie- und Beratungsangebote innerhalb der Komplexleistung interdisziplinär aufeinander abgestimmt werden. Landesweit einheitlich unterstützen dabei psychologische, pädagogische, soziale und medizinische Hilfen im partnerschaftlichen Zusammenwirken von Fachkräften und Eltern die Entwicklung des Kindes.
Die Leistung wird vom Landschaftverband Rheinland bewilligt und gemeinsam mit den Krankenkassen finanziert.
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Leistungserbringer für die "Komplexleistung Frühförderung" sind anerkannte interdisziplinäre Frühförderstellen (IFF). Oder nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum, wie zum Beispiel Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) mit einer entsprechenden Anerkennung.
Die Landesrahmenvereinbarung Frühförderung regelt die vom Gesetzgeber vorgegebenen Anforderungen an interdisziplinäre Frühförderstellen. Dies bezieht sich auf Fragen der Anerkennung, auf Mindeststandards, leistungserbringende Berufsgruppen, Personalausstattung, sachliche und räumliche Ausstattung, Dokumentation und Qualitätssicherung, Ort der Leistungserbringung sowie die Vereinbarung und Abrechnung der Entgelte für die Komplexleistung.
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Die Frühförderung beginnt mit einer ausführlichen Anamnese und einem Erstgespräch. Daran schließt sich eine standardisierte/ beobachtungsgeleitete heilpädagogische und je nach Bedarf medizinisch–therapeutische Diagnostik an, bei der die Entwicklungsbereiche des Kindes systematisch erfasst werden. Während einer regelmäßig stattfindenden Förderung in der jeweiligen Frühförderstelle oder im Rahmen von mobilen Frühfördereinheiten lernt das Kind genau das, was es in seiner Entwicklung gerade besonders braucht (zum Beispiel Alltagsfähigkeiten wie selbstständiges Anziehen oder sozial–emotionale Fähigkeiten wie Gefühle erkennen). Am Ende der Förderung gibt es ein Abschlussgespräch mit Ergebnissen, Empfehlungen und Übergangsvorbereitung (zum Beispiel zur Schule oder andere Angebote).
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Fortschritte werden durch Berichte, Diagnostiken und Beobachtungen aller Fachkräfte dokumentiert. Dabei werden Ziele aus verschiedenen Lebensbereichen (beispielsweise Mobilität, Kommunikation, Interaktionen) reflektiert. Gleichzeitig wird das Kind altersgerecht beteiligt, zum Beispiel durch spielerische Rückmeldungen oder Wahlmöglichkeiten, um Selbstwirksamkeit und Motivation zu stärken.
Fachkräfte unterstützen Eltern dabei, passende Fördermöglichkeiten zu erkennen. Dadurch erhalten Eltern Anregungen und Strategien, die sie im Alltag aufgreifen können. So können sie ihr Kind in seiner Entwicklung bewusst und feinfühlig begleiten und alltägliche Situationen als Lern– und Fördergelegenheiten nutzen.