Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung

Als Fachberatung des LVR-Landesjugendamtes unterstützen wir Fach- und Leitungskräfte der (Allgemeinen) Sozialen Dienste der Jugendämter im Rheinland im Kontext der Hilfe für junge Volljährige und Nachtbetreuung.

Junge Volljährige haben bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Hilfe nach § 41 SGB VIII. Ziel der anschließenden Nachbetreuung gemäß § 41a SGB VIII ist die Ermöglichung eines gelingenden Übergangs in ein eigenständiges Leben. Die diesbezügliche Arbeit der Fach- und Leitungskräfte in den (Allgemeinen) Sozialen Diensten unterstützen wir durch die Beratung zu grundsätzlichen Fragestellungen und durch Fortbildungen.

Wir beraten zu grundsätzlichen Fragestellungen in den Bereichen:

  • Leistungsanspruch und Hilfegewährung nach § 41 SGB VIII,

  • Zuständigkeitsübergang gemäß § 36b Abs. 1 SGB VIII,

  • Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII.

Ihre Ansprechperson

Weitere Informationen

Auf der Webseite "Fachstelle Leaving Care" finden Sie weitere Informationen zu den Rechten von Care Leaver*innen.