Fachstelle Gewaltschutz
Die Fachstelle "Gewaltschutz" im LVR-Landesjugendamt Rheinland unterstützt Träger bei der Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung entsprechender Konzepte.
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Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt. Einrichtungen der Jugendhilfe tragen die Verantwortung, sichere Rahmenbedingungen zu schaffen. Dafür sind wirksame Schutzkonzepte und eine gewaltpräventive Organisationskultur erforderlich.
Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) sind Träger von Einrichtungen mit Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII verpflichtet, ein verbindliches Schutzkonzept vorzuhalten und dieses regelmäßig zu überprüfen.
Ergänzend konkretisiert § 11 des Landeskinderschutzgesetzes NRW diese Anforderungen für Nordrhein-Westfalen.
Vor diesem Hintergrund hat die oberste Landesjugendbehörde die Landesjugendämter in NRW beauftragt, Träger durch Beratung, Qualifizierung und Fachangebote zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurden im LVR-Landesjugendamt Rheinland sowie im LWL-Landesjugendamt Westfalen jeweils Fachstellen eingerichtet, die durch Landesmittel gefördert werden. Ziel ist die nachhaltige Stärkung des Schutzes junger Menschen in Einrichtungen.
Die Fachstelle "Gewaltschutz" unterstützt Träger und Einrichtungen insbesondere durch:
Durchführung von Fort- und Weiterbildungen
Aufbau und Pflege von Fach- und Praxisnetzwerken
Mitwirkung an Fachveröffentlichungen und Arbeitshilfen
Fachliche Beratung in Kooperation mit der Aufsicht über stationäre Einrichtungen nach § 45 SGB VIII
Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags stellt die Fachstelle begrenzte Zugänge zu zwei E-Learning-Fortbildungen zur Verfügung. Ziel ist die gezielte Stärkung des Fachwissens zu Gewaltschutzkonzepten in Einrichtungen im Rheinland.
Weitere Informationen zu den Fortbildungen:
Die Angebote richten sich an pädagogische Fachkräfte sowie Leitungskräfte in Einrichtungen nach § 45a SGB VIII im Rheinland. Ein Zugang zur Fortbildung "Leitungswissen Kinderschutz" kann auch an angehende Leitungskräfte vergeben werden. Voraussetzung ist eine schriftliche Bestätigung des Trägers über die vorgesehene Leitungsübernahme.
Bitte beachten Sie: Beide Fortbildungen umfassen jeweils ca. 32 Stunden Bearbeitungszeit. Die entsprechende zeitliche Einbindung während der Arbeitszeit sollte berücksichtigt werden.
Die Vergabe erfolgt unter folgenden Bedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind Fach- und Leitungskräfte aus Einrichtungen nach § 45a SGB VIII im Rheinland (ausgenommen Kindertagesbetreuung).
Die Vergabe erfolgt nach Eingang der vollständigen Anmeldungen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei ausgeschöpften Kapazitäten ist eine Teilnahme im laufenden Durchgang nicht möglich.
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