Pflegekinderhilfe

Als Fachberatung des LVR-Landesjugendamtes unterstützen wir die Fach- und Leitungskräfte der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe zu sämtlichen Ausgestaltungsformen der Pflegekinderhilfe.

Die Pflegekinderhilfe umfasst die Unterbringung in einer Pflegefamilie (Vollzeitpflege nach § 33 Satz 1 SGB VIII), die Unterbringung in einer Erziehungsstelle (Vollzeitpflege gemäß § 33 Satz 2 SGB VIII), die Verwandten- und Netzwerkpflege und die familiäre Bereitschaftsbetreuung.

Die Hilfeformen bieten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in einer anderen Familie eine entweder zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform.

Für die Hilfe in Erziehungsstellen nach § 33 S. 2 SGB VIII bieten wir Beratung insbesondere für die in der Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland e. V. zusammengeschlossenen Träger und die Jugendämter im Rheinland an. Basis für die Fachberatung zu § 33 S. 2 SGB VIII ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Trägerkonferenz und dem LVR-Landesjugendamt Rheinland.

Beratung

Wir beraten zu grundsätzlichen Fragestellungen in den Bereichen

  • Vollzeitpflege gemäß § 33 S. 1 SGB VIII,

  • Familiäre Bereitschaftsbetreuung,

  • Verwandten- und Netzwerkpflege,

  • Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII,

  • Erziehungsstellen gemäß § 33 S. 2 SGB VIII

  • sowie Zusammenarbeit öffentlicher und freier Träger der Pflegekinderhilfe.

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