Pflegekinderhilfe
Als Fachberatung des LVR-Landesjugendamtes unterstützen wir die Fach- und Leitungskräfte der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe zu sämtlichen Ausgestaltungsformen der Pflegekinderhilfe.
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Die Pflegekinderhilfe umfasst die Unterbringung in einer Pflegefamilie (Vollzeitpflege nach § 33 Satz 1 SGB VIII), die Unterbringung in einer Erziehungsstelle (Vollzeitpflege gemäß § 33 Satz 2 SGB VIII), die Verwandten- und Netzwerkpflege und die familiäre Bereitschaftsbetreuung.
Die Hilfeformen bieten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in einer anderen Familie eine entweder zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform.
Für die Hilfe in Erziehungsstellen nach § 33 S. 2 SGB VIII bieten wir Beratung insbesondere für die in der Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland e. V. zusammengeschlossenen Träger und die Jugendämter im Rheinland an. Basis für die Fachberatung zu § 33 S. 2 SGB VIII ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Trägerkonferenz und dem LVR-Landesjugendamt Rheinland.
Wir beraten zu grundsätzlichen Fragestellungen in den Bereichen
Vollzeitpflege gemäß § 33 S. 1 SGB VIII,
Familiäre Bereitschaftsbetreuung,
Verwandten- und Netzwerkpflege,
Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII,
Erziehungsstellen gemäß § 33 S. 2 SGB VIII
sowie Zusammenarbeit öffentlicher und freier Träger der Pflegekinderhilfe.
Ihre Ansprechpersonen
Empfehlung zur Sicherung der Rechte von jungen Menschen in Pflegeverhältnissen : Die gemeinsame Empfehlung der nordrhein-westfälischen Landesjugendämter stellt die Rechtewahrung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien sowie Sensibilisierungserfordernisse aller Beteiligten dar und gibt Impulse für die Umsetzung in der Praxis.
Empfehlung Verwandtenpflege und Netzwerkpflege : Die Empfehlung der beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter beschreibt die spezifischen Anforderungen an die Ausgestaltung von Pflegeverhältnissen im familiären Umfeld von jungen Menschen und erläutert notwendige Anpassungen von Angeboten und Unterstützungsmaßnahmen für alle Beteiligte.
Neue Spuren auf vertrautem Terrain – Chancen der Verwandten- und Netzwerkpflege entdecken – Handreichung zum Modellprojekt : Die Veröffentlichung ist ein Gesamtbericht der zentralen Erkenntnisse eines Modellprojektes, das an drei Standorten im Rheinland zu den Bedarfen der Verwandtenpflege und Netzwerkpflege vom Institut Perspektive gGmbH durchgeführt wurde.
Vorbereitung von zukünftigen Pflegeeltern – Arbeitshilfe: Curriculum mit Anregungen und Orientierung für die Praxis der Pflegekinderhilfe : Die Arbeitshilfe dient als Orientierung zur Entwicklung eines qualifizierten Anerkennungsverfahrens für Pflegeelternbewerber*innen und wurde in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Pflegekinder in Berlin von beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämtern erarbeitet.
Fetale Alkohol-Spektrum-Störungen in der Praxis der Pflegekinderhilfe – eine Arbeitshilfe der NRW-Landesjugendämter : Die gemeinsame Arbeitshilfe der nordrheinwestfälischen Landesjugendämter stellt die spezifischen Unterstützungsbedarfe von jungen Menschen mit einer fetalen Alkohol-Spektrum-Störung und ihrer Pflegefamilien dar und gibt Impulse für die Nutzung regionaler Hilfsnetzwerke.
Selbstverpflichtungserklärung der Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland : Die in der Trägerkonferenz zusammengeschlossenen Träger haben gemeinsame Qualitätsstandards zu den Rahmenbedingungen, zu Qualifikationen und einem Beschwerdemanagement entwickelt und sich zu deren Einhaltung verpflichtet.
Informationen und den Zugang zu Unterstützungsangeboten für Fach- und Leitungskräfte der Pflegekinderhilfe im Rahmen der Qualitätsoffensive Pflegekinderhilfe NRW zur Umsetzung der in § 10 Landeskinderschutzgesetz NRW genannten Aufgaben zur Sicherung der Rechte von jungen Menschen in Pflegeverhältnissen
Informationen zum Trägerverbund "Trägerkonferenz Erziehungsstellen im Rheinland eingetragener Verein"