Finanzielle Leistungen der Erziehungshilfe und Kostenheranziehung

Wir unterstützen Jugendämter bei Fragen zu finanziellen Leistungen in der Jugendhilfe und der Kostenheranziehung.

Wir beraten Sie zur Anwendung und Auslegung der Bestimmungen über

  • die Übernahme der Kosten, die das Jugendamt für Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen gewährt hat und

  • die Gewährung von einmaligen Beihilfen, von Zuschüssen und Krankenhilfe, Zahlung von Pflegegeld, Aufwendungen für Beiträge zur Unfallversicherung und Alterssicherung bei Erziehung in Vollzeitpflege.

Wir beraten Sie bei der Kostenheranziehung nach §§ 91 ff. SGB VIII über

  • die Kostenheranziehung von Eltern, wenn Kinder oder Jugendliche teilstationäre bzeziehungsweise stationäre Leistungen der Jugendhilfe erhalten.

Ihre Ansprechperson

Downloads

Die aktuellen Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII können Sie sich hier herunterladen.

Rundschreiben des LVR-Landesjugendamtes Rheinland

Hier finden Sie alle Rundschreiben des LVR-Landesjugendamtes Rheinland aus dem Bereich "Kinder und Familie".