Finanzielle Leistungen der Erziehungshilfe und Kostenheranziehung
Wir unterstützen Jugendämter bei Fragen zu finanziellen Leistungen in der Jugendhilfe und der Kostenheranziehung.
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Wir beraten Sie zur Anwendung und Auslegung der Bestimmungen über
die Übernahme der Kosten, die das Jugendamt für Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen gewährt hat und
die Gewährung von einmaligen Beihilfen, von Zuschüssen und Krankenhilfe, Zahlung von Pflegegeld, Aufwendungen für Beiträge zur Unfallversicherung und Alterssicherung bei Erziehung in Vollzeitpflege.
Wir beraten Sie bei der Kostenheranziehung nach §§ 91 ff. SGB VIII über
die Kostenheranziehung von Eltern, wenn Kinder oder Jugendliche teilstationäre bzeziehungsweise stationäre Leistungen der Jugendhilfe erhalten.
Die aktuellen Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII können Sie sich hier herunterladen.