Vereinsvormundschaft

Hier finden Sie Informationen zur Anerkennung von Vormundschaftsvereinen gemäß § 54 SGB VIII.

Die Fachberatung des LVR-Landesjugendamtes unterstützt, berät und begleitet Vereine bei der Aufnahme ihres neuen Tätigkeitfelds, bei der Beantragung der Anerkennung sowie bei der Ausgestaltung der Bereiche Vereinsvormundschaft und Vereinspflegschaft.

Antragsverfahren zur Anerkennung als Vormundschaftsverein

Die Anerkennung zur Übernahme von Vereinsvormundschaften oder -pflegschaften wird nur auf Antrag des Vereins erteilt. Der Antrag ist von dem nach der Satzung vertretungsberechtigten Vorstand schriftlich und unterschrieben beim LVR- Landesjugendamt Rheinland zu stellen. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Vormundschaftsverein ergeben sich aus den vom LVR-Landesjugendamt Rheinland erlassenen Richtlinien.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Die Vereinssatzung, aus der eine konkrete Aufgabenformulierung, nämlich die Übernahme von Vereinsvormundschaften/-pflegschaften für Minderjährige, hervorgeht. Die Aufgabenwahrnehmung der Vereinsvormundschaft muss nicht den ausschließlichen Zweck des Vereins darstellen,

  2. Nachweis der Rechtsfähigkeit des Vereins durch einen Auszug aus dem Vereinsregister,

  3. (Gegebenenfalls) Stellungnahme des Spitzenverbandes,

  4. Stellungnahme des Familiengerichts am Hauptsitz des Vereins,

  5. Stellungnahme des Jugendamtes am Hauptsitz des Vereins,

  6. Nachweise über Anzahl, Ausbildung und ggf. einschlägige Berufserfahrung der geeigneten Mitarbeitenden,

  7. Nachweis über die Anzahl der in der Führung von Vormundschaften und Pflegschaften ehrenamtlich tätigen Mitarbeitenden,

  8. Nachweis über den Abschluss einer angemessenen Haftpflichtversicherung.

Die Richtlinie für die Anerkennung als Vormundschaftsverein ab 1. Januar 2023 finden Sie hier:

Kontaktdaten anerkannter Vereine

Das LVR-Landesjugendamt Rheinland stellt kontinuierlich die Adressen der anerkannten Vormundschaftsvereine im Rheinland zu Verfügung. Mit den Vormundschaftsvereinen kann anhand der hier aufgenommen Daten Kontakt aufgenommen werden.

Ihre Ansprechperson

Amtsvormundschaft

Fachinformationen, Arbeitshilfen und Fortbildungen zur Amtsvormundschaft finden Sie unter „Dienste der Jugendämter“.