Kooperative Ganztagsbildung
Die Offene Ganztagsschule verbindet Bildung, Betreuung und Jugendhilfe. Wir unterstützen die Zusammenarbeit durch Beratung, Vernetzung und Wissenstransfer.
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Jugendhilfe und Schule tragen gemeinsam Verantwortung für gelingende Bildungsprozesse von Kindern und Jugendlichen. Auf kommunaler Ebene sind insbesondere Jugendämter, Schulverwaltungen und Schulaufsicht gefordert. In den Sozialräumen entwickeln freie Träger und Schulen die kooperative Praxis gemeinsam weiter.
Ganzheitliche Bildung erfordert ein abgestimmtes Zusammenspiel formaler, non-formaler und informeller Lernsettings. Dies betrifft Lern- und Lebensorte wie die Offene Ganztagsschule, Einrichtungen der Jugendarbeit und Angebote im Sozialraum.
Die bedarfsorientierte Weiterentwicklung der lokalen Bildungslandschaft gelingt nur durch eine enge Kooperation und strukturell verankerte Vernetzung der Akteurinnen und Akteure aus Jugendhilfe und Schule.
Wir unterstützen diese Prozesse durch Beratung, Fortbildung und Wissenstransfer.
Kommunale Bildungslandschaften stehen für die abgestimmte Gestaltung von Bildungsprozessen entlang der gesamten Bildungsbiografie. Dazu gehören:
gemeinsame Planungsprozesse von Kinder- und Jugendhilfe
Zusammenarbeit auf kommunaler Steuerungsebene
Koordination von Netzwerken im Sozialraum
Weiterentwicklung der Angebotslandschaft für Kinder, Jugendliche und Familien
Die Offene Ganztagsschule (OGS) wird seit 2003 in Nordrhein-Westfalen ausgebaut und ist ein zentrales Element kooperativer Ganztagsbildung an Grundschulen.
Sie basiert auf einem kooperativen Trägermodell von Schule, Jugendhilfe und weiteren Partnern. Gleichzeitig ist sie ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII.
Die Weiterentwicklung ganztägiger Angebote geht mit einer stärkeren Öffnung von Schule einher. Außerschulische Partner bringen Angebote sowohl in Schulen als auch im Sozialraum ein. Im Mittelpunkt steht hier die Kooperation von Schulen mit Jugendeinrichtungen, Jugendverbänden und Einrichtungen der Jugendsozialarbeit.
Kinderschutz ist in Nordrhein-Westfalen im Landeskinderschutzgesetz verankert und orientiert sich am Schutz des Kindeswohls sowie an den Kinderrechten.
Zentrale Grundlage sind institutionelle Rechte- und Schutzkonzepte von Schulen und freien Trägern, die miteinander verzahnt werden. Diese umfassen:
präventive Maßnahmen
abgestimmte Verfahren bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung
klare Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Schule, Trägern und Jugendamt
Wir beraten – auch prozessbezogen – beim Auf- und Ausbau kooperativer Praxis sowie bei kommunalen Planungs- und Steuerungsprozessen.
Wir organisieren überörtliche Austausch- und Entwicklungsformate, unter anderem Regionalkonferenzen in Kooperation mit den Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf.
Wir bereiten relevante Fachthemen praxisnah auf und stellen Materialien zur Verfügung (unter anderem Arbeitshilfen, Fachartikel).
Ihre Ansprechpersonen
In Vertretung: Martina Leshwange