Ausbau U6
Der Landschaftsverband Rheinland fördert Investitionen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.
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Ziel ist es, neue Plätze für Kinder unter sechs Jahren zu schaffen und bestehende Plätze zu erhalten. Die Mittel dafür stellen der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen bereit.
Wir fördern investive Maßnahmen, mit denen neue Betreuungsplätze für Kinder unter sechs Jahren geschaffen werden.
Dazu gehören zum Beispiel:
Neubau
Ausbau
Umbau
Ausstattung
Auch Maßnahmen zum Erhalt bestehender Plätze in Kindertageseinrichtungen können gefördert werden. Dazu zählen Maßnahmen zur Qualitätssteigerung und Sanierungsmaßnahmen, mit denen ein ordnungsgemäßer Zustand wiederhergestellt wird.
Eine Förderung von Sanierungsmaßnahmen ist bei Mieteinrichtungen nicht möglich.
In der Kindertagespflege können ausschließlich investive Maßnahmen gefördert werden, mit denen neue Plätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden.
Grundlage der Förderung sind die jeweils geltenden Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Rundschreiben und Arbeitshilfen finden Sie hier:
Verwendungsnachweis für Bewilligungen ab dem 01.03.2024
Verwendungsnachweis für Bewilligung bis zum 29.02.2024