Kinderschutz
Wir unterstützen die Fach- und Leitungskräfte der Jugendämter und der Träger der freien Jugendhilfe im Rheinland zu Arbeitsfeldern und Themen des Kinderschutzes.
Ende des Seitenheaders.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie die Angebote der Fachberatungen zur Wahrnehmung des Schutzauftrags durch das Jugendamt, zu den Netzwerken Kinderschutz, zu den unterschiedlichen Schutzkonzepten sowie zu den Angeboten der Fachberatung speziell zum Themenbereich sexualisierte Gewalt und zur Qualitätsberatung nach § 7 Landeskinderschutzgesetz.
Das LVR-Landesjugendamt nimmt nach § 85 Abs. 2 Nr. 6 SGB VIII die Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen im Rheinland wahr. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Kindertagesbetreuung und stationäre Einrichtungen.