Meldepflichten im laufenden Betrieb

Als Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung müssen Sie uns nach § 47 SGB VIII bestimmte Ereignisse unverzüglich melden.

Alle Meldungen erfassen Sie über die digitale Plattform KiBiz.web. Neben den jährlich vorgesehenen Meldungen zu den belegten Plätzen finden Sie hier Informationen zu weiteren Meldeanlässen im laufenden Betrieb.

Meldung des in der Einrichtung tätigen Personals

Die Meldung des Personals ist neben den räumlichen Voraussetzungen und den Konzepten eine wichtige Grundlage für die Erteilung einer Betriebserlaubnis.

Die in KiBiz.web hinterlegten Personaldaten müssen deshalb jederzeit aktuell, vollständig und plausibel sein. Bitte prüfen Sie die Angaben regelmäßig. Wenn die Personaldaten nicht schlüssig hinterlegt sind, können wir über eine Betriebserlaubnis nicht entscheiden.

Meldung von Personalausfällen

Fällt Personal aus und wird dadurch das erforderliche Mindestpersonal unterschritten, müssen Sie dies über KiBiz.web melden.

In diesem Fall müssen Sie als Träger geeignete Maßnahmen ergreifen. Dazu kann zum Beispiel gehören, die Betreuungszeiten zu reduzieren oder die Anzahl der betreuten Kinder vorübergehend zu begrenzen.

Meldungen von Ereignissen, die das Kindeswohl gefährden können

Auch Ereignisse, die geeignet sind, das Kindeswohl zu gefährden, müssen Sie melden. Dazu zählen zum Beispiel Fehlverhalten von Mitarbeitenden, Straftaten oder laufende Strafverfahren, besonders schwere Unfälle von Kindern, massive Beschwerden oder vergleichbare Vorkommnisse.

In der Meldung beschreiben Sie die Ihnen zunächst bekannten Fakten und die ersten Maßnahmen, die Sie bereits eingeleitet haben.

Wir prüfen den Sachverhalt und bewerten die von Ihnen ergriffenen Maßnahmen. Falls erforderlich, beraten wir Sie zu weiteren Schritten oder ordnen zusätzliche Maßnahmen an. In der Regel fragen wir dazu weitere Informationen bei Ihnen an. Bei Bedarf beraten wir Sie auch vor Ort.