Personaleinsatz in Kindertageseinrichtungen
Wir beraten zu Fragen des Personaleinsatzes in Kindertageseinrichtungen auf Grundlage der Personalverordnung NRW.
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Wir beraten kommunale und freie Träger im Rheinland zu Fragen des Personaleinsatzes in Kindertageseinrichtungen auf Grundlage der Personalverordnung NRW (PersVO).
Außerdem unterstützen wir bei strategischen Überlegungen zum Personaleinsatz. Im Mittelpunkt stehen Fragen dazu, welche Personen als sozialpädagogische Fachkraft und Ergänzungskräfte gelten und wer auf Fach- und Ergänzungskraftstunden eingesetzt werden kann.
Privatpersonen können sich bei Beratungsbedarf an die Beratungsstelle Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen mit bundesweiter Hotline wenden.
Ihre Ansprechpersonen
Hier finden Sie Informationen zum Personaleinsatz in Kindertageseinrichtungen in NRW im Rahmen der Mindestbesetzung gemäß Anlage zu § 33 KiBiz sowie häufige Fragen und Antworten zur Personalverordnung.
Hier finden Sie Informationen zur neuen Personalverordnung und zur 160 Stunden Qualifizierungsmaßnahme.