Personaleinsatz in Kindertageseinrichtungen
Wir beraten zu Fragen des Personaleinsatzes in Kindertageseinrichtungen auf Grundlage der Personalverordnung NRW.
Ende des Seitenheaders.
Wir unterstützen kommunale und freie Träger im Rheinland bei Fragen zum Personaleinsatz in Kindertageseinrichtungen auf Grundlage der Personalverordnung NRW (PersVO).
Dazu gehören die Beratung zum Personaleinsatz sowie die Prüfung und Bearbeitung von Anträgen und die Erstellung entsprechender Bescheide. Im Mittelpunkt stehen Fragen dazu, welche Personen als sozialpädagogische Fachkraft und Ergänzungskräfte gelten und wer auf Fach- und Ergänzungskraftstunden eingesetzt werden kann.
Privatpersonen können sich bei Beratungsbedarf an die Beratungsstelle Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen mit bundesweiter Hotline wenden.
Hier finden Sie Informationen zum Personaleinsatz in Kindertageseinrichtungen in NRW im Rahmen der Mindestbesetzung gemäß Anlage zu § 33 KiBiz sowie häufige Fragen und Antworten zur Personalverordnung.
Mit dem KiBiz-Personalstundenrechner können Sie die erforderlichen Gesamtpersonalkraftstunden berechnen. Diese setzen sich aus der personellen Mindestbesetzung und den sonstigen Personalkraftstunden zusammen.
Zusätzlich stellen wir Ihnen einen vorläufigen Entwurf des Personalstundenrechners für die geplanten Regelungen ab dem 1. August 2027 zur Verfügung. Mit diesem Rechner können Sie die Personalkraftstunden auf Grundlage der Buchungszeiten berechnen.