Personaleinsatz in Kindertageseinrichtungen

Wir beraten zu Fragen des Personaleinsatzes in Kindertageseinrichtungen auf Grundlage der Personalverordnung NRW.

Außerdem unterstützen wir bei strategischen Überlegungen zum Personaleinsatz. Im Mittelpunkt stehen Fragen dazu, welche Personen als sozialpädagogische Fachkraft und Ergänzungskräfte gelten und wer auf Fach- und Ergänzungskraftstunden eingesetzt werden kann.

Privatpersonen können sich bei Beratungsbedarf an die Beratungsstelle Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen mit bundesweiter Hotline wenden.

Ihre Ansprechpersonen

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Hier finden Sie Informationen zum Personaleinsatz in Kindertageseinrichtungen in NRW im Rahmen der Mindestbesetzung gemäß Anlage zu § 33 KiBiz sowie häufige Fragen und Antworten zur Personalverordnung.

Formulare und Anträge

  • Antrag auf Verlängerung der Frist zum Abschluss 160h-Qualifizierung bzw. 160h-Fortbildung nach § 3 Abs. 4 PersVO

    Antrag auf Verlängerung der Frist zum Abschluss 160h-Qualifizierung bzw. 160h-Fortbildung nach § 3 Abs. 4 PersVO

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  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 1 PersVO

    Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 1 PersVO

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  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 2 PersVO

    Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 2 PersVO

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  • Antrag auf Zulassung einer Ausnahme nach § 14 PersVO

    Antrag auf Zulassung einer Ausnahme nach § 14 PersVO

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  • Antrag auf Aufrechterhaltung des Betreuungsbetriebes nach § 15 PersVO

    Antrag auf Aufrechterhaltung des Betreuungsbetriebes nach § 15 PersVO

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  • Schlüsselverzeichnis für Tageseinrichtungen für Kinder nach KiBiz

    Aufsicht über Tageseinrichtungen für Kinder

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Weiterführende Links

Hier finden Sie Informationen zur neuen Personalverordnung und zur 160 Stunden Qualifizierungsmaßnahme.

Mehr Informationen

Hier finden Sie eine Sammlung von Materialien zu dem Thema Personaleinsatz in Kindertageseinrichtungen.