Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Wir beraten und informieren Fachkräfte des Kinder- und Jugendschutzes sowie der Kinder- und Jugendhilfe.

Jugendliche am Handy vor einer GRafittiwand

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist eine Querschnittsaufgabe der Jugendhilfe und in § 14 SGB VIII gesetzlich verankert. Prävention, Befähigung und Begleitung sind seine zentralen Aufgaben.

Wir beraten und informieren Fachkräfte des Kinder- und Jugendschutzes sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Darüber hinaus fördern wir die Vernetzung im Handlungsfeld und stellen Bezüge zu anderen Bereichen der Jugendhilfe her.

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