Hilfe bei Gewalt gegen Frauen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Kooperationen, die Betroffene von Gewalt unterstützen und Hilfesysteme vor Ort stärken. Dazu gehören regionale Kooperationen gegen Gewalt an Frauen sowie Kooperationen zur anonymen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt.

Regionale Kooperationen gegen Gewalt an Frauen

Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen und Betroffene gut zu unterstützen, erfordert ein koordiniertes Handeln aller beteiligten Professionen. Durch den regelmäßigen Austausch und die Zusammenarbeit beteiligter Organisationen können Lücken im Hilfesystem besser erkannt sowie Angebote und Maßnahmen gezielt weiterentwickelt werden.

Ziel der Förderung ist es, die Unterstützung von Betroffenen durch bestehende Hilfeangebote zu sichern und zu verbessern. Gleichzeitig stärken wir die Vernetzung von Maßnahmen im polizeilichen, straf- und zivilrechtlichen sowie im sozialen Bereich. So fördern wir ein abgestimmtes und wirksames Vorgehen entlang der Interventionskette.

Grundlage der Förderung sind die Fördergrundsätze zur Förderung örtlicher und regionaler Kooperationen gegen Gewalt an Frauen in Nordrhein-Westfalen sowie den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach § 44 LHO NRW.

Formulare und Grundlagen

Für die Förderung und den Nachweis der Mittelverwendung stehen Ihnen folgende Unterlagen zur Verfügung:

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von örtlichen/regionalen Kooperationen gegen Gewalt an Frauen

    Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von örtlichen/regionalen Kooperationen gegen Gewalt an Frauen

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  • Verwendungsnachweis zur Förderung von örtlichen/regionalen Kooperationen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen

    Verwendungsnachweis zur Förderung von örtlichen/regionalen Kooperationen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen

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  • Belegliste zum Verwendungsnachweis für Projekte

    Belegliste zum Verwendungsnachweis für Projekte

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Ihre Ansprechperson

Kooperationen zur anonymen Spurensicherung

Die anonyme Spurensicherung (ASS) ermöglicht es, nach sexualisierter Gewalt wichtige Beweismittel vertraulich zu sichern. So können Betroffene Spuren dokumentieren lassen, auch wenn sie sich zunächst noch nicht für eine Anzeige entscheiden.

Seit 2025 können örtliche und regionale Kooperationen zur anonymen Spurensicherung in Nordrhein-Westfalen eine Förderung des Landes erhalten. Ziel der Förderung ist es, bestehende Kooperationen zu stärken und neue Angebote in bislang nicht versorgten Regionen aufzubauen. So soll die anonyme Spurensicherung in Nordrhein-Westfalen nachhaltig weiter ausgebaut werden.

Formulare und Unterlagen

Für die Förderung und den Nachweis der Mittelverwendung stehen Ihnen folgende Unterlagen zur Verfügung:

  • Verwendungsnachweis zur Förderung von örtlichen/regionalen Kooperationen zur ASS nach Gewalt an Frauen und Mädchen

    Verwendungsnachweis zur Förderung von örtlichen/regionalen Kooperationen zur ASS nach sexualisierter Gewalt an Frauen und Mädchen

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  • Belegliste zum Verwendungsnachweis für Projekte

    Belegliste zum Verwendungsnachweis für Projekte

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