Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen und Betroffene gut zu unterstützen, erfordert ein koordiniertes Handeln aller beteiligten Professionen. Durch den regelmäßigen Austausch und die Zusammenarbeit beteiligter Organisationen können Lücken im Hilfesystem besser erkannt sowie Angebote und Maßnahmen gezielt weiterentwickelt werden.
Ziel der Förderung ist es, die Unterstützung von Betroffenen durch bestehende Hilfeangebote zu sichern und zu verbessern. Gleichzeitig stärken wir die Vernetzung von Maßnahmen im polizeilichen, straf- und zivilrechtlichen sowie im sozialen Bereich. So fördern wir ein abgestimmtes und wirksames Vorgehen entlang der Interventionskette.
Grundlage der Förderung sind die Fördergrundsätze zur Förderung örtlicher und regionaler Kooperationen gegen Gewalt an Frauen in Nordrhein-Westfalen sowie den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach § 44 LHO NRW.