Fachberatung Trennungs- und Scheidungsberatung und Mitwirkung in Familiensachen
Wir unterstützen die Fach- und Leitungskräfte der Sozialen Dienste im Rheinland durch Beratungs- und Fortbildungsangebote.
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Ziel der Beratung bei Trennung und Scheidung gemäß § 17 SGB VIII ist, Eltern zu helfen, Voraussetzungen für die Wahrnehmung gemeinsamer Elternverantwortung nach der Trennung zu schaffen. Aufgabe der Fachkräfte der Sozialen Dienste ist es, die Eltern bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes zu unterstützen.
Die Fachberatung des LVR-Landesjugendamtes unterstützt die Fach- und Leitungskräfte der Sozialen Dienste im Rheinland durch Beratungs- und Fortbildungsangebote bei ihrer Aufgabe, Familien in Trennungs- und Scheidungsprozessen zu beraten und in familiengerichtlichen Verfahren mitzuwirken.
Fach- und Leitungskräfte der Jugendämter werden bei Fragestellungen zu den Themen der Trennungs- und Scheidungsberatung und der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren beraten.
Die Fachberatung bietet Fortbildungen für Fach- und Leitungskräfte zu Themen und Methoden aus dem Arbeitsfeld der Trennungs- und Scheidungsberatung an. Dies auch in Zusammenarbeit mit dem LWL-Landesjugendamt Westfalen und anderen externen Kooperationspartnern.