Projekt- und Initialförderung

Das LVR-Landesjugendamt Rheinland fördert innovative Projekte der Jugendhilfe aus Mitteln der LVR-Sozial- und Kulturstiftung.

Projekt- und Initialförderung

Initialförderung

Initialförderung unterstützt kleinere innovative Projekte in allen Bereichen der Jugendhilfe.

  • Förderdauer: bis zu 12 Monate

  • Förderhöhe: 1.500 Euro bis 7.000 Euro

Die genauen Förderbedingungen entnehmen Sie den Richtlinien im Downloadbereich. Aktuelle Hinweise zur Antragstellung finden Sie im entsprechenden Rundschreiben.

Projektförderung

Gefördert werden innovative Projekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren. Voraussetzung ist, dass die Projekte insbesondere folgende Kriterien erfüllen:

  • Innovation und Aktualität

  • Transfer in die Praxis

Gefördert werden Projekte, die:

  • neue Inhalte und Methoden der Jugendhilfe entwickeln und erproben

  • zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe beitragen

  • wissenschaftlich begleitet oder evaluiert werden (wünschenswert)

Nicht gefördert werden Pflichtaufgaben nach SGB VIII (zum Beispiel Einzelfallhilfen).

Die Vergabe der Mittel erfolgt über ein Interessensbekundungsverfahren. Im entsprechenden Formular beschreiben Sie kurz die Projektidee und deren Umsetzung. Weitere Details finden Sie in den Richtlinien und im aktuellen Rundschreiben.

Ihre Ansprechperson

Rundschreiben

Eine Übersicht über die Rundschreiben finden Sie hier: