Projekt- und Initialförderung
Das LVR-Landesjugendamt Rheinland fördert innovative Projekte der Jugendhilfe aus Mitteln der LVR-Sozial- und Kulturstiftung.
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Die Förderung richtet sich an öffentliche und freie Träger und unterstützt neue Ansätze sowie die Weiterentwicklung der Praxis. Sie erfolgt in den Formaten "Initialförderung" und "Projektförderung".
Initialförderung unterstützt kleinere innovative Projekte in allen Bereichen der Jugendhilfe.
Die genauen Förderbedingungen entnehmen Sie den Richtlinien im Downloadbereich. Aktuelle Hinweise zur Antragstellung finden Sie im entsprechenden Rundschreiben.
Gefördert werden innovative Projekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren. Voraussetzung ist, dass die Projekte insbesondere folgende Kriterien erfüllen:
Gefördert werden Projekte, die:
Nicht gefördert werden Pflichtaufgaben nach SGB VIII (zum Beispiel Einzelfallhilfen).
Die Vergabe der Mittel erfolgt über ein Interessensbekundungsverfahren. Im entsprechenden Formular beschreiben Sie kurz die Projektidee und deren Umsetzung. Weitere Details finden Sie in den Richtlinien und im aktuellen Rundschreiben.