Eingliederungshilfe in der Kindertagesbetreuung

Ihr Kind benötigt Unterstützung in der Kindertageseinrichtung? Oder Sie haben Fragen zu einer möglichen Hilfe in der Kindertagespflege?

Illustration für Inklusion

Für Kinder mit (drohender) Behinderung bis zum Schuleintritt können im Rahmen der Kindertagesbetreuung verschiedene heilpädagogische Leistungen infrage kommen.

Kind
Anna gehört so zu uns, dass wir sie nicht mehr missen wollen.

Kita Wupper in Radevormwald

Inklusion in der Kita - ein filmischer Ausflug nach Radevormwald

Seit zwei Jahren besucht Anna die Kita Wupper in Radevormwald. Sie lebt mit Trisomie 21 und ist dadurch in ihrer Entwicklung nicht gleichauf mit den Kindern in ihrer Gruppe. "Doch das beeinträchtigt sie nur bedingt", sagt ihre Mutter Katharina Lichte. Die 36-Jährige ist froh, dass Anna so gut in der Kita angekommen ist und hier optimal gefördert wird.

Wie Kindertageseinrichtungen und Landschaftsverbände dazu beitragen, dass Inklusion in der Kita gelingt, zeigt dieser filmische Ausflug in Annas Gruppe. Tatjana Gelwig-Götz leitet die Kita Wupper und fasst es so zusammen: "Anna gehört so zu uns, dass wir sie nicht mehr missen wollen. Wir sind hier wie eine ganz große Familie."

Die Basisleistung Eins ist eine Leistung für Kinder mit (drohender) Behinderung in Kindertageseinrichtungen und ergänzt die erhöhte Kindpauschale nach dem Kinderbildungsgesetz. Ziel ist ein verbesserter Personalschlüssel, um eine inklusive und bedarfsgerechte Betreuung zu ermöglichen.
Kitas können zwischen zwei Modellen wählen: Gruppenstärkenabsenkung (Reduzierung der Gruppengröße) oder Zusatzkraft (Einsatz zusätzlicher Fachkräfte bei gleichbleibender Gruppengröße). Beide Modelle führen zu einem Aufbau zusätzlicher Fachkraftstunden.
Darüber hinaus umfasst die Basisleistung Eins Fortbildungen sowie weitere kindbezogene Leistungen (Fachberatung, Fallmanagement, Trägeranteil), um eine qualitätsgesicherte Förderung und Unterstützung der Kinder und ihrer Familien sicherzustellen.

Reicht die Basisleistung Eins nicht aus, um den individuellen Teilhabebedarf eines Kindes mit (drohender) Behinderung zu decken, können zusätzliche individuelle heilpädagogische Leistungen (Kita–Assistenz) erbracht werden. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe am Kita–Alltag sowie die Förderung von Selbstständigkeit, Kommunikation und sozialer Integration. Die Unterstützung erfolgt alltagsintegriert, zum Beispiel bei Interaktion, Strukturierung, emotionaler Regulation oder lebenspraktischen Tätigkeiten. Art, Umfang und Qualifikation (Fach– oder Nichtfachkraft) werden durch das Fallmanagement bedarfsgerecht festgelegt. Vorrangig wird trägereigenes Personal eingesetzt; alternativ sind externe Anbieter möglich. Die Abrechnung erfolgt hierbei elektronisch.

Die Eingliederungshilfe in der Kindertagespflege ermöglicht Kindern mit (drohender) Behinderung eine bedarfsgerechte Förderung und Teilhabe im familiennahen Betreuungsalltag. Sie baut auf den Leistungen der Kindertagespflege auf, die in §§ 23, 24 und 43 neuntes Sozialgesetzbuch sowie in den Ausführungsgesetzen Nordrhein–Westfalen geregelt und über das Kinderbildungsgesetz finanziert werden. Ergänzend können heilpädagogische Leistungen erfolgen, etwa durch eine spezialisierte Qualifizierung der Tagespflegeperson oder eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels durch Absenkung eines Platzes. Die Leistungen orientieren sich am individuellen Förderbedarf und umfassen unter anderem entwicklungsfördernde Spiel- und Lernbegleitung, Unterstützung der sozialen Teilhabe sowie Beratung der Eltern.

Grundsätzlich gilt, dass Kinder mit (drohender) Behinderung von ihren Eltern in die Kindertagesbetreuung gebracht werden (Normalitätsprinzip). In bedarfsbegründeten Ausnahmefällen ist eine Bewilligung für eine Beförderung durch Dritte (Beförderungsunternehmen) möglich. Dieser Bedarf wird auf Antrag der Eltern durch das Fallmanagement ermittelt.

Die beauftragetn Anbieter (Bus–/Taxiunternehmen, et cetera) können unmittelbar mit dem Lanschaftsverband Rheinland (LVR) als Kostenträger der Leistung abrechnen.

Ihr Kontakt zu uns:

Kinder mit erhöhtem Teilhabebedarf werden teilweise auch in heilpädagogischen Gruppen und Einrichtungen betreut. Dort werden sie von multiprofessionellen Teams aus pädagogischen und therapeutischen Fachkräften unterstützt. Derzeit verhandeln die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Kommunen mit den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen–Lippe, wie diese Einrichtungsform im Sinne der Behindertenrechtskonvention in Zukunft ausgestaltet werden kann ("Basisleistung Zwei"). In einem ersten Schritt wird die bisher gruppenbezogene Finanzierung heilpädagogischer Angebote auf eine kindbezogene Finanzierung umgestellt. Ziel ist, heilpädagogische und "reguläre" Einrichtungen weiterzuentwickeln und gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung zu fördern.

Besonders interessant für Kita–Träger:
Das Modellprojekt Förderung der Inklusion in Tageseinrichtungen für Kinder im Sinne der Sozialen Teilhabe Zwei.Null ist ein dreijähriges Pilotvorhaben des Landschaftsverbands Rheinland zur Förderung der Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in Kindertageseinrichtungen. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe am Kita–Alltag durch heilpädagogische Leistungen auf Grundlage individueller Bedarfe. Förderung der Inklusion in Tageseinrichtungen für Kinder im Sinne der Sozialen Teilhabe wird pauschaliert gewährt und umfasst direkte heilpädagogische Stunden sowie indirekte Leistungen wie Fachberatung, Fortbildung/Supervision und trägerbezogenes Fallmanagement.