Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung

Wir fördern Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung.

Die Förderung beträgt 80 Prozent der angemessenen Personal- und Sachkosten.

Grundlage der Förderung sind das Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (Schwangerschaftskonfliktgesetz-Ausführungsgesetz/AG SchKG) und die dazugehörige Verordnung:

Anerkennung

Für die Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle sind zuständig:

Anträge und Verwendungsnachweise

  • Antrag auf Abschlagszahlungen

    Antrag auf Abschlagszahlungen (Förderung von Beratungsstellen nach §§ 3 und 8 SchKG) aus Mitteln des Landes NRW - Schwangerschaftsberatung

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  • Antrag auf endgültige Festsetzung der Förderung

    Antrag auf endgültige Festsetzung der Förderung für ein Jahr; Finanzierungsbeteiligung des Landes NRW an den Beratungsstellen nach §§ 3 und 8 SchKG

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  • Anlage 1 zum Antrag auf Festsetzung

    Anlage 1 zum Antrag auf Festsetzung Umfang des beschäftigten Personals/Gesamtförderung

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  • Anlage 1a zum Antrag auf Festsetzung der förderungsfähigen Personalkosten

    Anlage 1 a zum Antrag auf Festsetzung / Berechnung der förderungsfähigen Personalkosten (Nur vorzulegen für Beratungsfach-, Verwaltungskräfte, deren Arbeitszeit nicht zu 100 % mit Landesmitteln gefördert wird

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  • Anlage 2 - Honorarstunden gem. § 6 Abs. 3 SchKG

    Anlage 2 - Honorarstunden gem. § 6 Abs. 3 SchKG (nur ausfüllen, wenn die Förderung von Honorarstunden beantragt wird)

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  • Anlage 3 zum Antrag auf endgültige Festsetzung - Berechnung der fiktiven Personalkosten

    Anlage 3 zum Antrag auf endgültige Festsetzung - Berechnung der fiktiven Personalkosten

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  • Abrechnung über durchgeführte Honorarstunden (SKB)

    Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung

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  • Honorarstundennachweis über durchgeführte Honorarstunden (SKB)

    Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung

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  • Stundennachweis der Beratungsstelle über Dolmetscherleistungen (SKB)

    Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung

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  • Abrechnung über Stundenvergütungen für Dolmetscherleistungen (SKB)

    Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung

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