Antragsverfahren für eine Betriebserlaubnis

Träger von Kindertageseinrichtungen müssen in bestimmten Fällen einen Antrag auf Betriebserlaubnis für die Kindertageseinrichtung stellen. Das gilt insbesondere bei der Inbetriebnahme, bei Änderungen der Belegung, bei einem Trägerwechsel, bei einem Umzug oder bei einer Erweiterung des Standorts.

Antragsverfahren online in KiBiz.web

Der Antrag auf Betriebserlaubnis wird vom Träger der Kindertageseinrichtung über das Onlineportal KiBiz.web gestellt. Voraussetzung ist ein Account KiBiz.web. Diesen erhält der Träger vom zuständigen Jugendamt.

In KiBiz.web stehen Eingabemasken für die Antragstellung zur Verfügung. Außerdem müssen dort die erforderlichen Unterlagen hochgeladen werden. Nach der Freigabe wird der Antrag automatisch an das zuständige Jugendamt zur Stellungnahme weitergeleitet.

Für die Antragstellung werden insbesondere folgende Unterlagen benötigt:

  • Antragsformular
  • Nachweis der personellen Mindestbesetzung
  • Beschreibung der räumlichen Situation und vermaßte Grundrisse der Räume inklusive Außengelände, Gebäudeschnitt mit Nutzungskonzept sowie ein Lageplan des Gebäudes
  • pädagogische Konzeption der Einrichtung
  • Konzeption zum Schutz vor Gewalt
  • gegebenenfalls Stellungnahme des zentralen Trägers / Spitzenverband
  • Wirtschaftsplan bei privat-gewerblichen Trägern

Hinweise zur Ausgestaltung der einzelnen Unterlagenfinden Sie hier in den Arbeitshilfen unter Downloads. In KiBiz.web steht Ihnen außerdem ein Handbuch zur Nutzung der Plattform zur Verfügung.

Rundschreiben und Arbeitshilfen

Rundschreiben und Arbeitshilfen finden Sie hier:

Aufsichtsrechtliche Grundlagen – Downloads

Hier finden Sie alle Unterlagen zur Ausgestaltung des Antragsverfahrens. Weiter unten finden Sie die Anlage zur "Konzeptionen zur Buch- und Aktenführung".

Raummatrix und Raumempfehlungen

Hier finden Sie eine Raummatrix und Raumempfehlungen – Gemeinsame Empfehlungen der Landesjugendämter des LVR und LWL.

Die Übersicht ist nicht barrierefrei. Wenn Sie Unterstützung zur Erfassung der Informationen brauchen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Personalstundenrechner

Mit dem KiBiz-Personalstundenrechner können Sie die erforderlichen Gesamtpersonalkraftstunden berechnen. Diese setzen sich aus der personellen Mindestbesetzung und den sonstigen Personalkraftstunden zusammen.

Zusätzlich stellen wir Ihnen einen vorläufigen Entwurf des Personalstundenrechners für die geplanten Regelungen ab dem 1. August 2027 zur Verfügung. Mit diesem Rechner können Sie die Personalkraftstunden auf Grundlage der Buchungszeiten berechnen.

Kindertagesbetreuung & Frühe Bildung

Die aufsichtsrechtlichen Grundlagen bilden den Mindeststandard ab. Weitere Arbeitshilfen zur Qualitätsentwicklung finden Sie im Bereich Kindertagesbetreuung & frühe Bildung.